Das Geschäft der provozierten Unfälle lohnt sich immer noch – So wehren sich Verbraucher gegen die „Autobumser-Masche“.

Düsseldorf - Wenn nachts sich die Straßen leeren, dann schlagen die sogenannten Autobumser besonders gerne zu. Eine typische Masche: Vor einer gelben Ampel bremsen sie unerwartet ab. Der Hintermann knallt darauf. Geht alles glatt, vergütet die Kfz-Versicherung des auffahrenden Autos den Blechschaden mit mehreren Tausend Euro. Dennoch hat der Autofahrer, der den Unfall nicht vermeiden konnte, zu büßen: Er zahlt höhere Versicherungsprämien und bleibt auf dem eigenen Schaden sitzen, wenn er keinen Vollkasko-Schutz hatte. Unter Umständen kommen noch ein Verwarn- oder Bußgeld sowie Punkte in Flensburg hinzu.

 

Eine andere typische Masche: Der Autobumser kommt aus einer vorfahrtsberechtigten Seitenstraße und deutet mit Gesten an, er würde auf die Vorfahrt zu verzichten. Geht sein Opfer darauf ein, gibt der Autobumser plötzlich Gas und fährt bewusst in die Seite des anderen Autos. Wiederum wirkt die Schuld klar.

Um Zeugen zu vermeiden, sind die Betrüger oft nachts unterwegs

Lässt sich es sich gar nicht verhindern, Opfer solcher Betrüger zu werden? „Eine ganz einfache Regel kann schon helfen: die Verkehrsvorschriften beachten. Zu dichtes Auffahren, Unachtsamkeit oder zu hohe Geschwindigkeit lassen sich sehr gut für provozierte Unfälle ausnutzen“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Bei folgenden Indizien ist nach einem Crash größeres Misstrauen angebracht: Mit ein paar Unfallschäden am alten Auto lässt sich ein Mehrfaches des Marktwertes erzielen. Um Zeugen zu vermeiden, sind die Betrüger oft nachts oder in abgelegenen Gegenden unterwegs. Teils wird dem Opfer angeboten, man könnte auf die Polizei verzichten. Schließlich müsse der Schuldige noch mit einer Strafe etwa wegen zu dichten Auffahrens rechnen, heißt es dann. Die Polizei wird aber zunehmend zu provozierten Unfällen geschult.

Ist ein merkwürdiger Unfall passiert, sollte daher nach Zeugen Ausschau gehalten und deren Personalien notiert werden. Von ungerufenen Zeugen, die plötzlich auftauchen, nicht bluffen lassen: Das könnten Komplizen sein. „Es ist ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung über den Verdacht der Autobumserei zu unterrichten“, sagt der Rechtsanwalt Vetter. Viele Versicherungen beauftragen dann besonders geschulte Gutachter, die den Unfall genauer unter die Lupe nehmen. Vor einem Rechtsstreit mit Autobumsern braucht man sich nicht zu fürchten: Das Risiko und die Kosten trägt allein die eigene Haftpflichtversicherung.