Ein 23-jähriger Wiederholungstäter inseriert Waren, die er sich bezahlen lässt, aber nicht liefert. Zudem ordert er bei einer Firma unter falschen Namen Artikel, die Rechnungen ignoriert er. Eine Bewährung lehnte das Gericht ab.

Sindelfingen - Einen Staubsauger-Roboter für 510 Euro entdeckte Peter Schneider (Name geändert) bei den Kleinanzeigen einer Verkaufsplattform im Internet. „Kein Schnäppchen, aber günstig“, sagt er. Er nahm Kontakt zum Verkäufer auf. Man einigte sich, Schneider überwies das Geld und wartete. Statt des bestellten Geräts kam jedoch eine E-Mail des Verkäufers: „Leider funktioniert der Staubsauger nicht mehr.“ Schneider machte daraufhin das Geschäft rückgängig, bat um Rücküberweisung des Kaufbetrags. Sein Geld sah er nicht wieder. Der Verkäufer antwortete nicht mehr auf weitere Anfragen von Schneider, der als Zeuge in dem Prozess gegen einen 23 Jahre alten Internetbetrüger geladen war. Das Böblinger Amtsgericht verurteilte diesen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.

 

So wie Peter Schneider aus Wernau (Kreis Esslingen) erging es auch etlichen anderen Kunden der Internetplattform. Sie hatten Smartphones oder Haushaltsgeräte bestellt und bezahlt, warteten aber vergeblich auf die Lieferung. Der Verkäufer erwies sich stets als freundlich und hilfsbereit, präsentierte jedoch kuriose Ausreden, warum er die Ware nicht liefern könne. Mal war angeblich bei ihm eingebrochen worden, mal waren die Geräte defekt.

Schaden von 40 000 Euro

16 000 Euro erbeutete der Sindelfinger mit dieser Masche. Außerdem zockte er einen Onlineversand ab, bei dem er unter falschem Namen Waren bestellte und diese dann nicht bezahlte. Insgesamt richtete er einen Schaden von rund 40 000 Euro an.

Besonders schwer wog für das Gericht die Tatsache, dass der 23-Jährige diese Taten zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 verübte – zu einem Zeitpunkt, als er unter Bewährung stand. Denn bereits zuvor war er wegen Internetbetrugs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Vor Gericht räumte der Sindelfinger, der stets wechselnde Jobs hat, zwischendurch auch arbeitslos ist, die meisten der ihm vorgeworfenen Taten ein und zeigte sich reumütig. Einen Vorwurf bestritt er jedoch. Angeklagt war auch die Unterschlagung eines Mietwagens. Diesen habe er nicht wie vereinbart zum Mietwagenverleih nach Rutesheim zurückgebracht und sei auch nicht telefonisch erreichbar gewesen. Deshalb zeigte der Mietwagenverleih den 23-Jährigen an. Bei einer Kontrolle auf dem Flugfeld stellte ihn die Polizei im Auto. Dies sei ein Missverständnis gewesen, behauptete der Angeklagte. Er habe den Mietvertrag telefonisch von einem Tag auf einen Monat verlängert.

Angeklagter sagt, er sei spielsüchtig

Er sei spielsüchtig und habe Geld gebraucht. Nur deshalb habe er die Taten verübt, beteuerte der sympathisch wirkende und eloquente Mann vor Gericht. Es tue ihm für die Geschädigten leid, er werde Wiedergutmachung leisten und die Schulden zurückzahlen, versprach er.

Den guten Willen nahmen ihm der Vorsitzende Richter Werner Kömpf und die beiden Schöffen ab. „Doch das ist nicht realistisch“, sagte Kömpf. „Sie haben es nicht geschafft, den Schaden ihrer vorherigen Verurteilung in Höhe von 400 Euro zurückzuzahlen. Wie wollen Sie da 40 000 Euro leisten? Die Gläubiger gehen wohl leer aus.“ Zumal der 23-Jährige auch noch Schulden über 20  000 Euro hat und nur einen Job auf Mindestlohnbasis. „Alles wegen meiner Spielsucht“, beteuerte der Angeklagte. Diese habe er aber überwunden, sei dreimal bei einer Beratungsstelle gewesen. Nun habe er eine neue Freundin. „Die verwaltet mein Geld.“

Eine günstige Prognose konnten die Richter für den Angeklagten trotzdem nicht erkennen. „Sie haben, während Sie unter Bewährungs standen, wieder dieselben Straftaten verübt.“ Ob tatsächlich eine Spielsucht die Ursache sei, beruhe nur auf den Aussagen des Angeklagten. „Eine Diagnose eines Arztes oder Therapeuten haben Sie nicht“, stellte Kömpf fest. Deshalb folgten die Richter auch nicht dem Antrag der Verteidigerin auf eine Bewährungsstrafe. Sie verurteilten den 23-Jährigen wegen 18 Betrugsfällen sowie einer Unterschlagung – auch diese sah das Gericht als erwiesen an.