Er gab laut Anklage zwei minderjährigen Mädchen Drogen und vergewaltigte sie hinterher. Jetzt muss ein 28-Jähriger wohl für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. Ohne Geständnis wäre das Strafmaß höher.

Asperg/Schwieberdingen - Die Einsicht ist offenbar da gewesen, aber das Gericht musste kräftig nachhelfen. Ein 28-Jähriger aus Asperg hat am Mittwochnachmittag vor dem Landgericht Stuttgart zugegeben, dass er zwei minderjährigen Mädchen Drogen verabreicht und sie anschließend vergewaltigt hat. Doch bevor es soweit war, war das Verhandlungsgeschick des Vorsitzenden Richters Joachim Holzhausen gefragt.

 

Es bedurfte zäher, öffentlich geführter Absprachen und einer Beratungspause. Holzhausen musste dem 28-Jährigen auf der Anklagebank klarmachen, dass ein Geständnis ihm mehrere Jahre Haft ersparen könne. Dann ließ der Angeklagte von einem seiner beiden Verteidiger verlesen, auf das das Gericht gehofft hatte: Die von der Staatsanwältin verlesene Anklageschrift „ist so richtig und trifft zu“.

Richter glauben die Komplott-Version nicht

Jetzt muss der Angeklagte wohl mindestens fünf Jahre und einen Monat in Haft. Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Der junge Mann hatte demnach ein Tütchen Marihuana in einem Treppenhaus in Schwieberdingen deponiert und einer 14-Jährigen davon erzählt. Diese konsumierte dann die Drogen. Zudem hat er die 14-Jährige, die zuvor noch keinerlei sexuelle Erfahrung gemacht hatte, wohl in seiner Ludwigsburger Wohnung vergewaltigt.

Im zweiten Fall geht es ebenfalls um Vergewaltigung. Der 28-Jährige ließ offenbar eine 15-Jährige weißes Pulver von der Rückseite seines Handys schnupfen und verging sich dann sexuell an ihr. Noch zum Prozessauftakt vorige Woche hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und von einem Komplott der Opfer gegen ihn gesprochen. Schon da hat das Gericht deutlich gemacht, dass es nach Lektüre der Vernehmungsprotokolle die Version der Mädchen für glaubwürdig hält.

Geständnis erspart mindestens zwei Jahre Haft

Eigentlich sei es nicht üblich und sein Stil, bereits vor der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung mit dem Angeklagten über mögliche Strafen zu verhandeln, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen am Mittwoch. „Was wir hier machen ist etwas, das ich eigentlich nicht mache.“ Er tue dies aber, „um zwei jungen Frauen hier eine Aussage zu ersparen“. Bei Jugendlichen sei eine Vernehmung vor Gericht besonders problematisch, da sie sich, um sich erinnern zu können, besonders stark in das damalige Geschehen zurückversetzen müssten. „Das ist möglicherweise nachtraumatisierend“, so der Richter. Ohne ein Geständnis, das machte Holzhausen deutlich, drohe dem Angeklagten eine Strafe von mindestens sieben Jahren Haft.

Das Geständnis habe die potenzielle Mindeststrafe auf fünf Jahre und einen Monat Haft reduziert. Das sei von der Spruchkammer immer noch sehr entgegenkommend: Immerhin ist der 28-Jährige, der bereits seit diesem Sommer in Untersuchungshaft sitzt, mehrfach vorbestraft und hat sich eines Bruchs seiner Bewährungsauflagen schuldig gemacht. Der Mann ist zudem mehrfach wegen Körperverletzung, Diebstahls und Einbrüchen verurteilt worden.

Der Anwältin eines Opfers platzt der Kragen

Von seinem zweiten Verteidiger ließ der Angeklagte nach seinem Geständnis eine kurze Notiz des Bedauerns vortragen. „Er bedauert die Vorfälle zutiefst und möchte sich entschuldigen“, sagte der Anwalt. Zuvor war der Anwältin eines der Opfer der Kragen geplatzt, weil ihr die Versuche der Verteidigung, das Strafmaß zu drücken, zu weit gingen: „Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Wir sind schon im untersten Bereich.“

Die Urteilsverkündung ist für Freitag, 28. Oktober geplant.