Mit perfiden Methoden haben vier angebliche Finanzexperten ihren Kunden hunderttausende von Euro abgeknöpft. Nun stehen sie wegen Betrugs vor Gericht.

Kirchheim am Neckar - Ihre Masche war laut der Staatsanwaltschaft simpel: Einer von ihnen gab sich als Steuerberater aus, die anderen drei empfahlen ihn an Bekannte und erschlichen sich so das Vertrauen ihrer künftigen Opfer. Mit Hilfe abstruser Geschichten gelangten sie schließlich an die Ersparnisse ihrer angeblichen Anlagekunden – insgesamt mehr als eine halbe Million Euro. Statt das Geld, wie vorgegeben, anzulegen, nutzten sie es für ihren Lebensunterhalt sowie für ihre häufigen Spielbankbesuche. Nun müssen sich die vier Angeklagten aus Kirchheim am Neckar und Brackenheim vor dem Heilbronner Landgericht wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Zwei von ihnen sind zusätzlich wegen Nötigung und wegen gemeinschaftlicher Erpressung angeklagt.

 

Gleich drei Anklageschriften wurden beim Prozessauftakt am Dienstag vom Staatsanwalt verlesen – die jüngste datiert erst vom 13. August 2014. Offenbar hatten sich der Hauptangeklagte Werner H. und seine Komplizin Katharina G. (alle Namen geändert) von der ersten Anklage aus dem vergangenen Jahr nicht beeindrucken lassen und weitere Straftaten in ähnlichem Stil begangen. Inzwischen befindet sich Werner H., der bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte vorbestraft ist, in Untersuchungshaft.

Die vier Angeklagten hatten sich für ihre angeblichen Dienstleistungen gut gerüstet. Sie hatten in Kirchheim ein Büro angemeldet, über das die angeblichen Anlagegeschäfte laufen sollten. Alle vier waren als Gesellschafter der Firma eingetragen, Werner H. gerierte sich als Büroleiter. Zudem wurden diverse Konten eröffnet, auf die die Zahlungen der geprellten Kunden liefen. Die Akquise potenzieller Geldanleger hingegen funktionierte offenbar eher zufällig bei günstig erscheinenden Gelegenheiten.

So sollen die Angeklagten im Jahr 2009 beispielsweise einer zufälligen Bekanntschaft empfohlen haben, sich an Werner H. zu wenden, um den teuren Aufenthalt ihrer Mutter im Pflegeheim günstiger gestalten zu können. Werner H. teilte der Dame daraufhin mit, sie dürfe nur 30 000 Euro besitzen, um einen Steuervorteil nutzen zu können. Er könne das für sie organisieren. Ihr darüber hinaus gehendes Kapital könne er derweil auf einem Firmenkonto parken. Die Frau überwies ihm 65 000 Euro, von denen sie – nachdem sie den Betrug durchschaut hatte – erst nach langem Hin und Her letztlich 40 000 Euro zurückbekam.

Paar zahlt angeblichem Finanzexperten 135 000 Euro

In einem anderen Fall hat Werner H. ein Ehepaar zu einer angeblich lukrativen Geldanlage mit 3,3 Prozent Zinsen überredet, bei der das Geld stets innerhalb von 14 Tagen verfügbar sei. Das Paar zahlte in 19 Teilbeträgen insgesamt fast 135 000 Euro an den vermeintlichen Finanzexperten – und bekam bis heute lediglich 10 000 Euro zurück, obwohl sich die Betrüger bei einem Vergleich vor Gericht zur Rückzahlung der Gesamtsumme verpflichtet hatten.

Ähnlich sind die Angeklagten laut der Staatsanwaltschaft mit einem anderen Paar verfahren sein, das 50 000 Euro als Anlage für einen Hausbau überwies. Einem Brüderpaar sollen sie weis gemacht haben, dass es 80 000 Euro ans Finanzamt bezahlen müsse und die Behörde den Betrag vom Konto der Steuerberatungsfirma einziehen werde. Mit der gleichen Masche sei der Anklage zufolge ein ausländisches Ehepaar um rund 140 000 Euro gebracht worden. Ein weiteres Opfer, das Katharina G. bei einer Autopanne kennengelernt hatte, soll den Angeklagten fast 120 000 Euro als Geldanlage überlassen haben. Ein Ehepaar, das ihnen bereits fast 120 000 Euro als Geldanlage überlassen hatte, löste die Sparbücher seiner Kinder auf, um weitere 24 000 Euro zahlen zu können – in der Hoffnung, ihr zuvor gezahltes Erspartes zurück zu bekommen.

Nicht ganz so freiwillig soll der Beitrag eines 77-Jährigen gewesen, den die Angeklagten offenbar bereits vor elf Jahren um fast 120 000 Euro geprellt hatten, – eine Tat, die bereits verjährt ist. Werner H. und Katharina G. drohten ihm, die Polizei werde ihn festnehmen, wenn er ihnen nicht 8000 Euro übergebe – was er daraufhin tat. Der Prozess wird am 7. Oktober am Landgericht Heilbronn fortgesetzt.