Am Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 47 Jahre alten Mann begonnen, der seine Exfreundin aus Filderstadt (Kreis Esslingen) so sehr nachgestellt haben soll, dass sie sich schließlich in ihrer Verzweiflung erhängt hat. Am ersten Verhandlungstag sagte der Angeklagte nichts zu dem Vorwurf. Möglicherweise will er später Stellung nehmen.

Am 9. November 2015 hat sich eine 43 Jahre alte Frau in Filderstadt (Kreis Esslingen) erhängt. Zuvor war sie von ihrem Ex-Freund monatelang terrorisiert worden. Der Stalker hatte die Trennung nicht wahrhaben wollen und die Frau mit Beschimpfungen und Drohungen überzogen. Selbst die Eltern und eine Kollegin des Opfers hatte der Mann massiv bedroht und belästigt. Seit Dienstag muss sich der 47-Jährige vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage lautet unter anderem auf Nachstellung, also Stalking, mit Todesfolge.

 

Damit betritt die 1. Schwurgerichtskammer juristisches Neuland. Ein solcher Prozess sei bundesweit noch nicht geführt worden, so der Verteidiger. Die Richter müssen prüfen, ob das Stalking des Angeklagten zu dem Suizid der Frau geführt hat.

Am ersten Prozesstag hat der 47-jährige gebürtige Hamburger lediglich Angaben zu seiner Person gemacht. Ob er sich später auch zu den Vorwürfen äußert, ist unklar. Der ehemalige Zeitsoldat war Mitte der neunziger Jahre wegen seiner inzwischen geschiedenen Frau nach Filderstadt gekommen. Er soll auch eine weitere Frau nach der Trennung belästigt und erpresst haben. Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt.

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 erreichbar. Eine Liste mit findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention steht hier.