Für vier Jahre muss ein Sinsheimer Informatiker ins Gefängnis, seine Komplizen erhielten Bewährungsstrafen. Den Tätern ging es nicht um Geld für rauschende Feste – sie wollten Anerkennung in einschlägigen Internet-Kreisen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Stuttgart - Im Prozess um den Betrug mit Online-Tickets der Deutschen Bahn am Stuttgarter Landgericht ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Als Haupttäter bezeichnete die Vorsitzende Richterin sowohl den 23 Jahre alten Angeklagten aus Sinsheim, der für vier Jahre hinter Gitter muss, als auch seinen Komplizen aus Reutlingen. Der 22-Jährige wurde aber nach Jugendstrafrecht verurteilt und erhielt für den gewerbsmäßigen Computerbetrug zwei Jahre auf Bewährung. Der dritte Angeklagte, ein 24-Jähriger aus Seesen, wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Trio hatte mehr als 1800 illegal beschaffte Online-Tickets verkauft und bei der Bahn einen Schaden von rund 350 000 Euro verursacht.

 

Viel Mühe verwendet, um Spuren zu verwischen

„Der Betrug war nicht komplexer, als mit einer gestohlenen Kreditkarte einkaufen zu gehen“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Auf Internetseiten für Mitfahrgelegenheiten boten die Informatiker Bahnfahrkarten für einen viel niedrigeren Preis an als sie tatsächlich gekostet hätten. Auf den Namen der Besteller buchten sie die Tickets im Online-System der Bahn, bezahlten sie aber mit gestohlenen Kreditkartennummern. Von den Käufern ließen sie sich den niedrigeren Preis auf ein Girokonto überweisen. Viel Mühe hätten die Angeklagten darauf verwandt, ihre Spuren zu verwischen, sagte die Richterin. Diese Aufgabe sowie das Ausspähen der Kreditkartendaten übernahm der 23-jährige Sinsheimer. In ihm erkannte die Richterin „das Hirn“ des Trios, nicht aber den Kopf. Vielmehr hätten er und der 22-Jährige, der für die Buchungen zuständig war, als gleichberechtigtes Team agiert. Das ergaunerte Geld teilten sie halbe-halbe auf. Deutlich weniger Anteil vom Gewinn erhielt der 24-Jährige aus Seesen bei Göttingen. Er beschaffte die unter falschen Namen laufenden Konten. Da er über die weitere Betrugsmasche nicht viel wusste, wohl aber dass es um illegale Geschäfte ging, gilt seine Beteiligung nur als Beihilfe.

Die Bahn hat den Betrug nicht schwer gemacht

Den beiden anderen Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass die Bahn ihnen den Betrug nicht sonderlich schwer gemacht hat. Zudem hätte der 23-Jährige weniger aus Profitgier gehandelt: Er habe sich weder einen Porsche gekauft noch rauschende Feste gefeiert, sagte die Richterin. Ihm sei es um Anerkennung in einschlägigen Internet-Kreisen gegangen. Der 22-Jährige kam bei fast gleicher Tatbeteiligung deutlich glimpflicher davon, weil er jünger ist und an einer im Grundschulalter aufgetretenen psychischen Erkrankung leidet. Zwar haben alle drei Angeklagten Geständnisse abgelegt, die Aussagen des Reutlingers hatten es den Ermittlern darüber hinaus ermöglicht, den Sinsheimer zu überführen. Vorbestraft waren die jungen Männer nicht. Sie haben zudem der Bahn das übrige Geld aus dem Betrug abgetreten, rund 13 000 Euro. Ob der Konzern weitere Forderungen stellt, ist noch offen.