Prozess gegen Autobahnskater
Mit einem blauen Auge entwischt
Andreas Pflüger,
16.04.2010 07:00 Uhr
Mit einem Longboard ist Sebastian Haller den Drackensteiner Hang hinunter gerauscht. Foto: dpa
""Der Film ist gut gemacht, das darf man hier ruhig einmal sagen."
"
Richter Reinhard Wenger über den Internetstreifen
Nachdem die Geschichte öffentlich geworden war, begannen Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen. Nicht zuletzt aufgrund der Medienberichterstattung geriet der Stuttgarter Extremsportler Sebastian Haller, 2004 Weltcupsieger mit dem Longboard im Downhillfahren, in das Visier der Anklagebehörde. Schnell sollte sich allerdings auch zeigen, dass dem Skateboarder und den Mitgliedern seines Filmteams juristisch nur schwer würde beizukommen sein. Da die Fahrt nicht angezeigt worden war, sich also scheinbar kein Autofahrer genötigt oder gefährdet gefühlt hatte, schieden diese beiden Tatbestände schon wenige Wochen später aus.
Das Verkehrsvergehen – rechtlich gilt ein Skateboardfahrer als Fußgänger und hat demzufolge auf der Autobahn nichts zu suchen – war schon verjährt, da Haller die Fahrt bereits am 26. August 2007 angetreten hatte. Blieb letztlich der begangene Kennzeichenmissbrauch, für den sich der 32-Jährige zusammen mit einem 28 Jahre alten Kumpel aus dem Schwarzwald vor den Schranken des Gesetzes verantworten musste. Wenigstens fünf weitere an der Fahrt oder ihrer filmisch Dokumentation Beteiligte konnten trotz großen Aufwands indes nicht ermittelt werden. Und da die beiden beschuldigten Männer den gegen sie verhängten Strafbefehlen, in denen unter anderem auch Fahrverbote ausgesprochen worden waren, widersprochen hatten, kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Geislinger Amtsgericht.
Fahrt war nicht ausführlich geplant
Dort räumten beide Angeklagte ihr Tun ein. Haller gab zu, auf einem speziellen Longboard, durchschnittlich mit Tempo 74 und auf einer Länge von drei Kilometern, die Autobahn hinuntergeskatet zu sein. "Das war ein Traum von mir, der durch den kurz zuvor frisch aufgetragenen Asphalt auf einmal möglich war", sagte er in einer Prozesspause. Sein Freund erklärte, das Kameraauto gelenkt zu haben, gefilmt wurde zudem vom Sozius eines Motorrads und mit einer Kamera, die über dem Knie des Skaters befestigt war. Beide bestritten indes, die Fahrt ausführlich geplant zu haben. Und schon gar nicht seien sie eingeweiht gewesen, dass an dem Zugmotorrad, das Sebastian Haller in Schwung brachte, sowie an einem weiteren Begleitfahrzeug die Nummernschilder abgeklebt worden waren.
Diesem Einlass wollte der Geislinger Amtsrichter Reinhard Wenger zwar keinen Glauben schenken und sprach von einer sehr wohl abgesprochenen und gut vorbereiteten Aktion, gleichwohl machte er aber auch deutlich, "dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht mit Kanonen, sondern mit Raketen auf Spatzen geschossen hat". Überhaupt kein Verständnis brachte er für die verhängten Fahrverbote aus. "Weshalb sollte ich Ihnen verbieten, ein Auto zu benutzen, zumal nach einer so langen Zeit", fragte er rhetorisch und beließ es bei geringen Geldstrafen für beide Angeklagte. Immer wieder schimmerte bei Wenger sogar so etwas wie Respekt angesichts des waghalsigen Unternehmens durch: "Sportlich gesehen war das eine reife Leistung, und der Film ist gut gemacht, das darf man hier ruhig einmal sagen."
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An die Richet des Richters
Die Kommentare zur Verkersgefährdung durch einen abgeschirmten Longboardfahrer sind herzerweichend. Wie rücksichtsvoll. Mein Vorschlag währe: Stellen Sie sich, am besten in einer Reihe, mal an die A8 und versuchen einen Autofahrer zu finden der sich an dieser Stelle verkehrsgerecht verhält. Man müsste 80% der Autofahrer direkt vor den Kadi bringen. Scnellgericht in Mühlhausen, Pappe weg und empfindlich hohe Geldstrafen. Das Geschrei kam nur auf, weil einer etwas gekonnt hat, was die meisten anderen sich nicht trauen. SPITZENLEISTEUNG. Wir sollten uns darüber freuen. Immerhin ist der Mann Weltmeister! Gruss
@ Kommentator
"Die Freunde des Angeklagten haben massiv den Verkehr auf der Autobahn behindert und billigend in Kauf genommen, dass durch den hinter den "Sperrfahrzeugen" entstehenden Stau eine äußerst hohe Unfallgefahr für Unbeteiligte entstand! " Schwachsinn! Seid wann ist Sonntag Morgens um drei auf der A8 am Dreackensteiner Hang ein solch hohes Verkehrsaufkommen? Warum wohl wurde die Fahrt nicht angezeigt? Richtig, weil zu diesem Zeitpunkt keine Menschenseele den Darckensteiner Hang befahren hat ;) Am Besten die Kirche im Dorf lassen und sich möglichst immer erst umfassend informieren, bevor man, ähnlich wie die hier handelnde Polizei/Staatsanwaltschaft, argumentiert und agiert. Tragisch an dieser Geschichte ist nur, das immense Gelder verschwendet wurden, obwohl bereits im Ansatz klar war, dass alle Tatbestände bis auf diesen einzigen verjährt waren. Warten wir also gespannt auf das nächste Sommerloch um nach neuen Wahnsinnstaten von völlig durchgeknallten Sportlern in den Medien zu lesen um im Anschluss ein langes zähes Verfahren, das zu nichts führt, verfolgen zu können. Tip gefällig? Letzten Sommer sind zwei jungs vom Fernsehturm gesprungen, eventuell lässt sich dafür ja ein Video finden, welches medial wirksam aufbereitet werden kann.
Tja, die Juristen
sind und bleiben halt doch einfach alle Volltr...l ohne gesunden Menschenverstand. Mal schießen sie total über das Ziel hinaus und halten sich stur, blind und dumm an strenge enge Gesetzesformulierungen, mal machen sie einen auf locker-flockig und volksnah - weil Wochendende ist oder wie? Zum aktuellen Fall: Ich denke auch, dass man nicht mit Kanonen (oder Raketen) auf Spatzen schießen sollte, d.h. hier liegt keine Straftat vor (die hat m.E. im Verkehrsrecht sowieso nichts verloren). Warum man aber kein Fahrverbot bei Fahren ohne Zulassung (Abdecken der Nummernschilder) aussprechen soll und es bei geringen Geldstrafen belässt bleibt mir schleierhaft. Mit anderen Worten: Wenn ich zum Spass (aber ohne Stunts auf dem Skateboard) mit zugeklebten Nummernschilder durch die Theodor-Heuss-Strasse brettere dann bin ich mit Sicherheit auch meinen Führerschein los. Was lernen wir also daraus: Dreh ein spassiges Video und stells auf Youtube und es gibt nur eine Geldstrafe oder wie?