Prozess gegen Detlef S.
Polaroidfotos belegen Missbrauch
Stefan Geiger,
16.02.2011 07:24 Uhr
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Die Opfer brauchen Unterstützung, um die Aufarbeitung des Familiendramas durchzustehen: der Stiefsohn des Beschuldigten hält die Hand seiner Frau. Foto: dapd
""Mama, was hast du dir und deinen Kindern angetan?""
Jasmin, die leibliche Tochter des mutmaßlichen Täters
Auf der Anklagebank sitzt ein schmächtiger und kleiner Mann in einem viel zu großen weinroten Jackett. Seine Stimme ist schwer verständlich, er spricht ziemlich leise, verschluckt immer wieder ganze Silben. Für seine 48 Jahre sieht er alt aus. Vom Erscheinungsbild her ist Detlef S. das Gegenteil eines Unholds. Doch zeigt sich rasch, dass dieser Mann aus Fluterschen in Rheinland-Pfalz, der die Provinz nie verlassen und nur kurz einen Beruf ausgeübt hat, sich durchzusetzen versteht, beispielsweise gegen seinen Verteidiger Thomas Düber. Der ist ein körperlich imposanter Mann und ein erfahrener Rechtsanwalt. Düber versucht in den Verhandlungspausen, seinen Mandanten in letzter Minute von einer selbstzerstörerischen Verweigerungshaltung abzubringen. Doch er scheitert an dessen Sturheit.
Der Angeklagte bleibt dabei, er bestreitet alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe. Dabei ist die Beweislage erdrückend. Dies liegt an jenen Taten des Detlef S., die nach ihrem Bekanntwerden großes öffentliches Aufsehen erregt haben, die aber nicht Gegenstand der Anklage und größtenteils auch nicht strafbar sind: Detlef S. hat von seinem Anwalt bestätigen lassen, dass er Vater von sieben Kindern seiner Stieftochter Natascha ist. Die 27-Jährige war, als sie diese Kinder bekam, volljährig. Die Vaterschaft ist durch einen DNA-Vergleich erwiesen.
Detlef S. bestreitet alles
Die nicht angeklagten Taten lassen Rückschlüsse auf die vielen anderen Taten zu, die Detlef S. seiner Familie angetan haben soll. Dabei bleiben die schlichten Misshandlungen, weil vergleichsweise nebensächlich, in dem Prozess erst einmal ausgeklammert. Immerhin geht es dabei auch um Hiebe und Prügel mit einer Peitsche und einem Militärkoppel.
Die Anklagepunkte aber sind viel gewichtiger. Zwischen 1987 und 2010 soll Detlef S. mindestens 350-mal seine leibliche Tochter, seine Stieftochter wie einen Stiefsohn sexuell missbraucht haben. Die heute 18-jährige leibliche Tochter Jasmin traf es am schlimmsten. Die Anklageschrift listet 284 Taten auf. Sie haben angeblich begonnen, als Jasmin neun war. Als das Mädchen zwölf wurde, soll die erste Vergewaltigung stattgefunden haben. Das Opfer habe geweint und geschrien, es habe tagelang Schmerzen gehabt. Laut Anklage wird Detlef S. vorgeworfen, wenig später seine Tochter zu zwei anderen Männern gebracht zu haben, die für den Missbrauch des Mädchens jedes Mal 30 bis 50 Euro zahlten.
Jasmin war es, die das Strafverfahren in Gang gebracht hat. Der Richter verliest einen Brief, den die Frau an ihre Familie verfasst hat. Sie bezeichnet den Vater als kranken, pädophilen Menschen, der sie erpresst habe, ihm gefügig zu sein. "Er hat mich all die Jahre kaputtgemacht. Die Familie habe gewusst, was geschehen ist. An ihre Mutter richtet sie die Frage: "Mama, was hast du dir und deinen Kindern angetan?" Dem Vater sei es nur um Geld gegangen. "Papa ist für mich nie ein Papa gewesen. Wann rafft ihr das einmal." Dennoch war die junge Frau entschlossen, ihren Vater nicht anzuzeigen: "Ich will die Familie nicht kaputtmachen."
Bei den Geburten war er zuvorkommend, höflich und besorgt
Es war nicht Jasmin, sondern die Stieftochter Natascha, die den Brief zum Jugendamt trug. Kurz darauf wurde der Vater festgenommen. Seit August 2010 sitzt er in Untersuchungshaft. Natascha war laut Anklage das zweite Opfer von Detlef S. - seit 1995, seit ihrem 12. Geburtstag. Damals habe der Vater die anderen Kinder von der Geburtstagsfeier weggeschickt und mit dem Missbrauch begonnen. Als das Kind ihn bat aufzuhören, habe er der später adoptierten Stieftochter gesagt, als Vater dürfe er das. Auch Natascha wurde zwei anderen Männern überlassen, zu dem einen sagt er: "Du kannst tun, was du möchtest."
Insgesamt 25 Fälle des sexuellen Missbrauchs listet die Anklage bis 1997 auf, als das Mädchen 16 Jahre alt wurde. Was danach kam, ist nicht mehr Gegenstand dieses Strafverfahrens. Bis zu diesem Zeitpunkt, so die Anklage, schützte sich der Mann davor, Kinder zu zeugen.
Später, so hat eine Hebamme bereits vor Prozessbeginn gegenüber Medien bekundet, war Detlef S. bei der Geburt der Kinder anwesend, die er mit seiner Stieftochter gezeugt hatte. Der vermeintliche Großvater habe sich gefreut, "wie sich ein Opa eben freuen würde". Er sei zuvorkommend, höflich und besorgt gewesen. Dennoch habe die Hebamme Verdacht geschöpft und das Jugendamt verständigt.
Die Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung beantragen
Im Gerichtssaal wird aus Ermittlungsakten vorgelesen, die 2002 angelegt worden waren. Damals hatte das Jugendamt Anzeige gegen Detlef S. erstattet, weil Nachbarn gemeldet hatten, eines der Kinder habe von sexuellem Missbrauch berichtet. Ein Sohn sagte damals aus, er "vermute", dass sein Vater Natascha missbraucht habe, "wo sollen die Kinder sonst herkommen". Beobachtet habe er aber nie, dass der Vater Natascha missbrauche.
Die Tochter Jasmin, die mit der Mutter bei der Polizei war, bestritt damals, sexuell missbraucht worden zu sein. "Es ist überhaupt nichts passiert." Natascha verweigerte damals die Aussage. Daraufhin wurden die Ermittlungen eingestellt. Das Gericht vernimmt Natascha am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Danach berichtet der Richter in öffentlicher Sitzung, Natascha habe alle wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Außerdem habe sie ausgesagt, dass sich bei einer Krankenhausuntersuchung einer ihrer Töchter der Verdacht erhärtet habe, dass der Angeklagte auch dieses Kind sexuell missbraucht habe. Darüber hinaus bejahte sie, dass aufgefundene Polaroidfotos sie als Kind beim erzwungenen Geschlechtsverkehr zeigen. Die Aufnahmen seien von ihrem Stiefvater gemacht worden. In den kommenden Verhandlungstagen sollen Jasmin und ein Stiefsohn als Zeugen aussagen. Als der Stiefsohn vier oder fünf Jahre alt war, soll Detlef S. an ihm zweimal sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Der Angeklagte muss mit einer Strafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Die Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung beantragen. Hätte Detlef S. auf den (mutmaßlichen) Rat seines Anwalts gehört, hätte er eine reelle Chance gehabt, dass die Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt, also nicht zwangsläufig vollstreckt wird. Doch der Mann, der Bauarbeiter gelernt hat, kurz als Lastwagenfahrer gearbeitet hat, seit vielen Jahren von Arbeitslosenhilfe und Hartz IV, vor allem aber vom Kindergeld lebt, bestreitet weiterhin hartnäckig alle Vorwürfe. Detlef S. hat außer den noch sieben lebenden Kindern, die er mit Natascha gezeugt hat, vier weitere leibliche und vier Stiefkinder.
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Verantwortung der Mutter
Von der Mutter dieser "Familie" ist auffallend wenig die Rede, nur der Täter bekommt seine Publicity. Dabei muss sie doch diejenige sein, die alle diese Taten erst ermöglicht hat, schon dadurch, dass sie sich mit dem Täter eingelassen hat. Sie hat zugelassen, dass er ihre Kinder missbraucht, und "aktiv weggesehen", indem sie die Taten bei den Behörden bestritt und vertuschte. Leider wird sie wohl nicht zur Verantwortung gezogen, denn man wird sie als weiteres "Opfer" darstellen. Für mich ist sie mindestens genau so schuldig wie der Täter.
Mutter
Hallo, warum sitzt die Mutter nicht im Knast?????????????????????