Niederlage für Ex-Regent Stefan Mappus (CDU): die Klage auf Schadenersatz gegen seine Anwälte beim EnBW-Deal wurde abgewiesen, aus formalen Gründen. Mappus’ Anwälte nennen das Urteil falsch und raten ihm zur Berufung.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, von seinen Rechtsberatern beim EnBW-Deal Schadenersatz zu bekommen. Das Landgericht Stuttgart hat am Dienstag seine entsprechende Klage gegen die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und deren Chefadvokaten Martin Schockenhoff abgewiesen. Die Klage sei zulässig, aber unbegründet, sagte die Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer.

 

Nach ihren Ausführungen scheiterte Mappus schon an einer formalen Hürde: Er sei nicht in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen, der zwischen dem Land – das er damals als Ministerpräsident vertrat – und Gleiss Lutz abgeschlossen wurde. Die dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendigen Voraussetzungen lägen nicht vor. Es fehle insbesondere an der sogenannten Leistungsnähe, die einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegenüber Dritten begründen könne. Ein direkter Zusammenhang zu etwaigen Beratungsfehlern bestehe weder bei den Anwaltskosten noch bei den beruflichen Nachteilen, die Mappus geltend gemacht hatte; seinen Schaden dadurch bezifferte er vorläufig auf 500 000 Euro.

Etwaige Falschberatung nicht geprüft

Ob es zu der von Mappus behaupteten Falschberatung gekommen ist, hat die Kammer erst gar nicht untersucht. Die Hoffnung, dies aufzuklären, habe man enttäuschen müssen, sagte die Vorsitzende; dies sehe das Rechtssystem nicht vor. Bei der mündlichen Verhandlung im vorigen Herbst hatte sie noch von einem möglichen Vergleich gesprochen. Nach StZ-Informationen gab es jedoch keinerlei Vergleichsverhandlungen zwischen Mappus und Gleiss Lutz. Durch die Entscheidung der Zivilkammer kann sich die Kanzlei, die das Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert, bestätigt sehen.

Der Anwalt des diesmal nicht erschienenen Ex-Regierungschefs, Franz Enderle nannte die Begründung des Gerichts „nicht belastbar“ und „glatt falsch“. Man habe die Leistungsnähe, die nun bestritten werde, für die „am wenigsten zweifelhafte Voraussetzung“ eines Anspruchs auf Schadenersatz gehalten; immerhin sei Mappus von den Anwälten direkt beraten worden. Man werde ihm empfehlen, Berufung einzulegen und vor das Oberlandesgericht zu gehen, sagte Enderle. Am Ende könne der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen, der als „nicht unbedingt anwaltsfreundlich“ gelte. Der Anwalt von Gleiss Lutz, Uwe Hornung von der Kanzlei Clifford Chance in Frankfurt, äußerte sich nach dem Prozesserfolg nicht.

Schlagabtausch bei mündlicher Verhandlung

Bei der mündlichen Verhandlung Ende Oktober war es zu einem scharfen Schlagabtausch zwischen Mappus und den Vertretern von Gleiss Lutz gekommen. Der Ex-Regierungschef hatte seinen Rechtsberatern vorgeworfen, sie hätten ihn mit keinem „Sterbenswörtchen“ vor den Risiken beim EnBW-Deal gewarnt; sonst wäre alles anders abgelaufen. Der Staatsgerichtshof hatte das Vorgehen bei dem Geschäft später als verfassungswidrig verurteilt.

Schockenhoff hatte demgegenüber darauf hingewiesen, die gesamte Kommunikation sei über Mappus’ Vertrauten und Investmentbanker Dirk Notheis (CDU) gelaufen. Man habe keineswegs jegliches Risiko ausgeschlossen. Bedenken im Kabinett und den Fraktionen soll der federführende Gleiss-Lutz-Anwalt damals vom Tisch gewischt haben.