Karlsruhe - Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Beschaffens und des Besitzes von kinderpornografischem Material ist rechtskräftig. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision von Tauss als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe mit.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. » Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Tauss war medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hatte stets versichert, er habe dienstlich in der Kinderporno-Szene recherchiert, um nachzuweisen, dass sich die Vertriebswege für Kinderpornos inzwischen vom Internet auf Mobiltelefone verlagert hätten. Das Gericht war dieser Darstellung nicht gefolgt. Tauss hatte daraufhin Revision eingelegt.