Seit November 2013 muss sich Christian Wulff wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Doch nun hat der Richter genug gehört. Er will das Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten schnell beenden.

Hannover - Der Vorsitzender Richter, Frank Rosenow, hat genug gehört. Er hat genug von privaten Kleinigkeiten wie „Vollmassagen“, die der frühere Bundespräsident Christian Wulff in einem Hotel auf Sylt genossen haben soll und von denen der Hauptermittler des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen am 9. Verhandlungstag im Wulff-Prozess berichtete. Oder von einem Glas Champagner, mit dem Bettina Wulff auf dem Oktoberfest aus Sicht der Ermittler zulasten ihres Mannes angestoßen hat, dem das Gericht hingegen keine strafrechtliche Relevanz zuspricht. Der Richter hat genug gehört auch von den Zimmerpreisen des Münchener Luxushotels „Bayerischer Hof“. Richter Rosenow möchte den Prozess gegen Wulff beenden.

 

Und es gibt kaum noch Zweifel daran, dass er Wulff noch im Januar von allen Vorwürfen freisprechen wird. Das Gericht hat angekündigt, die Beweisaufnahme am nächsten Verhandlungstag, dem 9. Januar, zu schließen. Noch am selben Tag könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Ob es so sein wird, hängt unter anderem davon ab, wie ausführlich die Befragung des letzten Zeugen, eines weiteren Beamten des Landeskriminalamtes, sein wird und wie lang jeweils plädiert wird. Der bisher gesetzte Folgetermin ist der 22. Januar. Doch Richter Rosenow will sein Urteil offenbar früher sprechen. Er hat unter anderem den 13. Januar als neuen Termin vorgeschlagen.

Wulff muss sich seit November 2013 wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Der mitangeklagte Filmfinanzier David Groenewold, ein Freund von Wulff, soll das Ehepaar Wulff Ende September 2008 zu einem Oktoberfestwochenende nach München eingeladen haben. Es geht laut Anklage um rund 750 Euro. Groenewold soll ein Abendessen im Hotel „Bayerischer Hof“ bezahlt haben, einen Abend im Festzelt auf dem Oktoberfest, die Kosten für den Babysitter für Wulffs Sohn komplett und Hotelkosten zum Teil übernommen haben. All das, so sieht es die Staatsanwaltschaft, damit sich der damalige Ministerpräsident Niedersachsens im Gegenzug für den Film „John Rabe“ beim damaligen Siemens-Chef einsetzt.

Richter selbst trifft fast als Wulff-Verteidiger auf

Groenewolds Verteidiger nennt dies „die Verschwörungstheorie der Staatsanwaltschaft“. Die Art der Ermittlungen gegen Wulff hält auch der Richter für fragwürdig. Der LKA-Chefermittler berichtet am Donnerstag von Ermittlungen zu Syltreisen im Jahr 2007 und 2008. Kreditkartenabrechnungen deutet der Polizist als Indiz dafür, dass Groenewold Wulff auf Sylt immer mal wieder zum Essen eingeladen hat. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft sei aber nicht weiter ermittelt worden, weil dies im Einzelnen nicht nachweisbar gewesen wäre, sagt der Beamte. Der Richter selbst tritt fast als Wulff-Verteidiger auf. Er fragt den Beamten wiederholt, ob denn auch ermittelt worden sei, wann, wie oft und in welchem finanziellen Umfang Wulff über die Jahre seinen Freund Groenewold eingeladen habe. „Nein“, sagt der LKA-Mann.

Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer will seinem Beamten zur Seite springen. Er fragt den Ermittler, ob Wulff und Groenewold im Ermittlungsverfahren denn derartige private Einladungen erwähnt hätten. Der Polizist: „Nein, das haben sie nicht.“ Wieder geht der Richter selbst dazwischen und stellt knapp fest: „Sie wurden ja auch gar nicht vernommen.“ Der LKA-Ermittler räumt auf Nachfrage ein, dass Wulff sich die Kosten für den Münchenaufenthalt von seiner Partei, der CDU, von der CSU, auf deren Wahlveranstaltung er damals vorbeischaute, und von der niedersächsischen Staatskanzlei hätte erstatten lassen können. Der LKA-Mann räumt auch ein, dass Groenewold selbst höchstens „marginal“ von einer Siemens-Unterstützung des „John Rabe“-Films profitiert hätte.

Ein Freispruch für Wulff würde zugleich einen Freispruch für Groenewold bedeuten. Denn ohne eine Vorteilsannahme gibt es keine Vorteilsgewährung. Groenewold wird zudem eine falsche eidesstattliche Erklärung vorgeworfen. Das Gericht schlug vor, dieses Verfahren gegen Zahlung von 1000 Euro einzustellen. Groenewold gab am Donnerstag an, seit Monaten keine Einkünfte mehr zu haben. Er habe sein Haus aufgegeben und lebe wieder bei seiner Familie. Das Verfahren habe seine Existenz ruiniert, hatte er zu Prozessbeginn gesagt.