Das Gericht hat es nicht fertig gebracht, die Frage nach Schuld oder Unschuld des ehemaligen HRE-Chefs abschließend zu beurteilen. Ein Skandal, kommentiert Christian Gottschalk. Die Regeln für große Wirtschaftsprozesse gehören auf den Prüfstand.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

München - Der Bund, und somit der Steuerzahler, hat rund zehn Milliarden Euro für die Rettung der HRE-Bank bezahlt. Der Mann, der maßgeblich für den Schlamassel verantwortlich sein könnte, muss nun ebenfalls bezahlen: 18 000 Euro.

 

Wenn sich in diesen Nachwahltagen Politiker auf die Suche nach Gründen machen für den Stimmverlust, wenn sie Beispiele suchen, wo es nicht so recht läuft im Land, sie müssen nur auf den Fall der Hypo Real Estate (HRE) und deren ehemaligen Chef Georg Funke schauen.

Eins vorweg: Funke ist mit der Entscheidung von Freitag, das Verfahren einzustellen, nicht vorbestraft. Er hat immer seine Unschuld beteuert. Das kann in der Tat stimmen. Vielleicht aber auch nicht. Das Gericht hat es nicht fertig gebracht, die Frage nach Schuld oder Unschuld abschließend zu beurteilen. Das ist der Skandal.

Gerichtsprozesse haben in Deutschland immer wieder bewirkt, dass Themen in den Blickpunkt rücken, über die man sich erregt. Auch das Verfahren vor dem Münchner Landgericht bietet beachtliches Erregungspotenzial.

Die Uhr der Verjährung tickt

Wenn es einem Strafgericht unmöglich gemacht wird, die Frage nach Schuld oder Unschuld zu beantworten, dann entwickelt sich etwas in die falsche Richtung. Diese Entwicklung hat die Causa HRE nicht begründet, sie hat nur noch einmal mit Macht darauf hingewiesen. Von den zahlreichen Vorwürfen im Vorfeld waren in achteinhalb Jahren bis zur Prozesseröffnung im März ohnehin nur weniger gravierende übrig geblieben. Die Möglichkeiten des Gerichts haben nicht einmal ausgereicht, um die Berge von Akten, die Terabyte von Daten in diesem verschachtelten Wirtschaftskrimi abschließend zu überprüfen. Das darf nicht sein.

Die Regeln für große Wirtschaftsprozesse gehören auf den Prüfstand, insbesondere die Vorschriften der Verjährung. Die hätten im nächsten Frühjahr zu einem Ende des Verfahrens geführt, das Ticken der Uhr war in diesem Prozess ein dauerhafter Begleiter.

Wenn der gemeine Steuerzahler mal einen einfachen Fehler begehen sollte, dann tickt diese Uhr in der Regel nicht zu seinem Vorteil.