Ein 55-Jähriger aus Weil im Schönbuch ist vom Böblinger Amtsgericht wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt worden. Er hatte sich an einem Fenster selbst befriedigt.

Böblingen - Weil er im Februar dieses Jahres so am Fenster seiner Wohnung onaniert hat, dass seine Ex-Partnerin sowie deren Bekannte ihn sehen konnten, musste sich ein 55-Jähriger aus Weil im Schönbuch (Kreis Böblingen) jetzt wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten.

 

Die Wohnung der Frau liegt der des Angeklagten gegenüber. Sein Anblick habe Ekel und Abscheu bei den beiden Frauen hervorgerufen, heißt es in der Klageschrift. Auch habe er beim Eintreffen der Polizei weiterhin an seinem Geschlechtsteil herumgespielt. „Ich leide unter starker Neurodermitis und muss mich eincremen“, hatte der Weiler als Erklärung zu Protokoll gegeben. Ob er sich dabei auch selbst befriedigt habe, könne er nicht sagen. „Ich kann mich nicht mehr erinnern.“ Das sei aber im Bereich des Möglichen. Zuschauer am Fenster gegenüber habe er nicht gesehen. „Kotzübel“ werde es einem bei dieser Geschichte, sagte der Böblinger Amtsrichter Horst Vieweg.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe

Zusätzlich dazu war der 55-Jährige angeklagt, weil er seine Ex-Partnerin im April 2017 im Auto nach Schönaich verfolgt haben soll. Dabei durfte er sich der Frau nach einem Gewaltschutzurteil von Juli 2016 eigentlich nur bis auf zehn Meter nähern – eine Restriktion, an die er sich allerdings bereits zuvor nicht gehalten hatte. In Schönaich wurde er von der Polizei, die die Frau vom Auto aus alarmiert hatte, aufgegriffen. Der 55-Jährige, der seit eineinhalb Jahren krank geschrieben ist und davor als ungelernter Gartenbauer gearbeitet hatte, bestritt auch diese Vorwürfe. Er sei eigentlich auf dem Weg nach Böblingen zu seinem Sohn gewesen und habe nur durch Zufall dieselbe Strecke wie die Frau gehabt.

Der Richter Horst Vieweg glaubte ihm allerdings nicht und beschwor den Angeklagten, beide Taten zu gestehen, um seiner Ex-Partnerin sowie den anderen drei Zeugen die Aussage zu ersparen. Dann könne er auf ein milderes Urteil hoffen.

„Lassen Sie die Frau in Ruhe“

Nach einer Besprechung mit seinem Anwalt gab der Angeklagte, der unter anderem bereits mit Diebstählen, Beleidigung und Bedrohung aufgefallen war, dann doch alles zu. Vieweg habe ihm eine „goldene Brücke“ gebaut, über die der 55-Jährige auch gegangen sei, sagte sein Verteidiger. Der Angeklagte war aus der Untersuchungshaft und in Handschellen ins Gericht gebracht worden, weil er einem zuvor angesetzten Verhandlungstermin ferngeblieben war.

Das Urteil, für das der Amtsrichter Horst Vieweg alle Strafen zusammenfasste: elf Monate Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dazu muss der 55-Jährige 80 Arbeitstunden in einer sozialen Einrichtung ableisten. „Wenn Sie das nicht einhalten, dann mache ich halt einen Beschluss und dann gehen Sie in den Bau“, warnte Vieweg auch in Bezug auf das Gewaltschutzurteil und beschwor den Angeklagten: „Lassen Sie die Frau in Ruhe.“