Das Verfahren gegen den Angeklagten aus Waiblingen wird mangels schuldhaften Verhaltens eingestellt.

Fellbach - Es war zumindest ein kleines Aufregerthema, das im vergangenen Spätsommer und im Herbst gleich mehrfach zu Artikeln und Leserreaktionen in unserer Zeitung führte. Und es war ein Vorfall, der jetzt vor dem Waiblinger Amtsgericht seine Fortsetzung samt Urteilsverkündung fand. Ergebnis: Der Prozess gegen jenen Autofahrer, der an der Ausfahrt von einem Parkplatz an der Fellbacher Bühlstraße mit einem 51-jährigen Radfahrer zusammengestoßen war, sodass sich dieser schwere Verletzungen zuzog, endete mit einer Einstellung des Verfahrens.

 

Der Unfall hatte sich am 13. August 2016, an einem späten Samstagnachmittag, an der westlichen Ausfahrt vom Warenlager des großen Möbelhauses an der Bühlstraße in Fellbach ereignet. Tarek Gashi (Name geändert) wollte nach dem Einkaufen mit seinem Mercedes nach rechts abbiegen. In der Annahme, dass nur von links mit Auto- und Radverkehr zu rechnen war, hielt er kurz an und schaute, warf aber vor dem Losfahren keinen Blick mehr nach rechts auf den kombinierten Fuß- und Radweg. Deshalb gab es auch keinen Freispruch für den Waiblinger, denn dieses Versäumnis hielt ihm Amtsrichterin Bayer-Debak vor.

Deshalb sprach er sich für einen Freispruch aus

Der 47-Jährige berief sich in der Verhandlung jedoch auf das zuvor langjährig geltende Verbot, diesen Radweg in südlicher Richtung zu befahren. Doch wegen der Baustelle für den Wolkenkratzer hatte die Stadt verfügt, dass der Radweg auf der Seite des Möbel-Centers in beide Richtungen genutzt werden darf. Das Schild, das die ausfahrenden Kunden auf beidseitig kreuzenden Rad-Verkehr hinweist, wurde jedoch erst nach dem Unfall aufgehängt. Ein weiteres Manko war die dortige üppig wuchernde Hecke, die die Sicht der Autofahrer nach rechts auf den Radweg behinderte.

Laut dem Verteidiger hatten weder der Angeklagte noch der Radfahrer etwas falsch gemacht, geschweige denn eine Ordnungswidrigkeit begangen. Deshalb sprach er sich für einen Freispruch aus. Die Staatsanwältin sah ebenfalls ein Problem in einem Schuldspruch und war für eine Einstellung des Verfahrens inklusive der Kostenübernahme durch die Staatskasse. Auf dieses glimpfliche Ende einigten sich dann alle Beteiligten.

Über den damaligen Unfall an der Ausfahrt vom Warenlager-Parkplatz hatte auch unsere Zeitung berichtet – worauf es gleich mehrere Reaktionen gab. Der Radfahrer, der einen Helm trug, war damals nach den Ausführungen im polizeilichen Pressebericht „entgegen der Fahrtrichtung“ unterwegs gewesen. Eine Leserin erklärte darauf, dass der Radweg durchaus in beide Richtungen, also auch von Nord nach Süd und somit für die Autofahrer von rechts kommend, benutzt werden durfte.

Gewa-Wohnturm-Baustelle für Fußgänger und Radfahrer gesperrt

Tatsächlich hatte das Fellbacher Ordnungsamt den Fahrstreifen auch für diese Richtung freigegeben, da die andere, westliche Straßenseite wegen der Gewa-Wohnturm-Baustelle für Fußgänger und Radfahrer gesperrt war. Das an der Ecke Bühlstraße/Umgehungsstraße auf der linken Seite bergab aufgestellte Schild war denn auch eindeutig: „Radfahrer frei.“

Zwei Monate nach dem Unfall vom August meldete sich bei unserer Redaktion allerdings noch ein Vater, dessen elfjähriger Sohn im Oktober an jener Parkplatz-Ausfahrt fast von einem Auto erfasst worden war – weil der Autofahrer nur nach links geschaut und den von rechts kommenden jungen Radler übersehen hatte. „Mich ärgert es, dass es an dieser Stelle fast wieder zu einem Unfall gekommen wäre“, monierte der Vater. Eine Ursache war womöglich, dass XXXL ein Hinweisschild auf die querenden und somit auch von rechts kommenden Radler aufgestellt hatte – allerdings nur auf der rechten Ausfahrtsseite, während die meisten Fahrer wohl nur nach links gucken.

Die Fellbacher Stadtverwaltung ließ darauf ein weiteres Schild an der linken Seite aufstellen. Zudem wurden die am Wegrand wuchernden Bäume freigeschnitten. Seitdem, so die aktuelle Auskunft aus dem Fellbacher Rathaus, hat es an jener Stelle offenkundig keine Vorfälle mehr gegeben.