Das Amtsgericht hat einen 42-Jährigen aus Markgröningen zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte Kinderpornos auf dem Rechner gespeichert – und das nicht zum ersten Mal.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Das Ludwigsburger Amtsgericht hat am Mittwoch einen 42-jährigen Mann wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte muss zudem 5000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung der Markgröninger Wohnung des Mannes auf einem Laptop und einem weiteren Computer insgesamt 40 kinderpornografische Bilder entdeckt. Laut der Staatsanwaltschaft zeigen mehrere Fotos den sexuellen Missbrauch auf „besonders obszöne Weise“. Zumindest auf einem Bild sei ein gerade einmal zwei Jahre altes Mädchen bei sexuellen Handlungen zu sehen.

 

Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt und ließ über seinen Anwalt erklären, die Fotos seien im Dezember 2009 auf seinen Rechner gelangt, nach einem Monat habe er diese gelöscht. Seither habe er nie wieder etwas mit Kinderpornografie zu tun gehabt. „Es handelte sich um eine Episode“, erklärte der Verteidiger.

Ein großer Teil der Fotos war bereits gelöscht worden

Ein Kriminalkommissar, der mit den Ermittlungen betraut war, bestätigte dies zumindest teilweise. Ein Großteil der Fotos sei tatsächlich gelöscht gewesen und von Kriminaltechnikern mit Hilfe von spezieller Software wiederhergestellt worden. Außerdem habe die Analyse ergeben, dass die betroffenen Computer seit 2011 nicht mehr in Betrieb gewesen seien. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sich der Angeklagte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Kinderpornos verschafft habe.

Vor diesem Hintergrund forderte der Verteidiger in seinem Plädoyer, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und das Urteil auf eine Geldstrafe zu beschränken. Die Richterin folgte indes dem Antrag der Staatsanwaltschaft, was vor allem auf das Vorstrafenregister des 42-Jährigen zurückzuführen ist. Der Mann ist bereits zwei Mal verurteilt worden, weil er Kinderpornos verbreitet hatte, dazu kommen ein Steuervergehen und ein Untreue-Fall. Geldstrafen, so die Richterin, hätten den Angeklagten offensichtlich nicht abgeschreckt, weitere Straftaten zu begehen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Der 42-Jährige ist ledig und hat keine Kinder, er arbeitet für eine Dienstleistungsfirma und wohnt inzwischen nicht mehr in Württemberg. Er selbst sagte vor Gericht kaum einen Satz. Von der Richterin auf etwaige Schulden angesprochen, erwiderte er lediglich: „Es war nicht immer alles rosig in meinem Leben.“

Die Kripo war dem 42-Jährigen nach der Festnahme eines Verdächtigen in Schleswig-Holstein auf die Spur gekommen. Auf dessen Rechner fanden sich Kinderpornos, und anhand von Chatprotokollen ließ sich nachverfolgen, dass der Mann kinderpornografische Fotos mit dem 42-Jährigen getauscht hatte.

Einige Fotos, die bei der dann folgenden Durchsuchung in Markgröningen gefunden wurden, ließen sich offenbar nicht eindeutig als kinderpornografisch einstufen – eine Parallele zum Fall Sebastian Edathy. Der SPD-Politiker soll Bilder von unbekleideten Jungen besessen haben, die laut der Staatsanwaltschaft im „Grenzbereich der Kinderpornografie anzusiedeln“ seien. Im Unterschied zu Edathy wurden bei dem Mann in Markgröningen aber auch Fotos entdeckt, die eindeutig den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.