Prozess in Ulm Dienst unter Freunden kommt vor Gericht
Rüdiger Bäßler, 09.02.2012 14:08 Uhr
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Stephan Braunfels muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa-Zentralbild
Stephan Braunfels muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa-Zentralbild

Ulm - Amtsgericht Ulm, zum Aufruf kommt die Verhandlung gegen den Münchner Architekten Stephan Braunfels wegen Vereitelung einer Zwangsvollstreckung. Vermögensverhältnisse spielen in diesem Fall eine wichtige Rolle, der Richter stellt also die Eingangsfrage nach dem Monatseinkommen. Braunfels antwortet: „Jeden Monat anders. Ich bin Freiberufler.“

Das klingt bescheiden, viele nennen den Baumeister mit Büros in München und Berlin, der vielfach mit Kommunen im Bunde war, einen Stararchitekten. 2002 stellte er die Pinakothek der Moderne in München fertig, 2006 zwei Aufsehen erregende Sichtbetonbauten in Ulm, die wichtiger Bestandteil der sogenannten neuen Mitte sind. Braunfels hatte sich in einem von der Stadt initiierten Architektenwettbewerb durchgesetzt. Nebenbei wurde eine alte Freundschaft belebt: Braunfels und der Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig kennen sich seit Studientagen.

500.000 Euro auf Wetzigs Konto

Seit 2009 steht dieser Bund allerdings in einem diffusen Licht, genauer seit dem Tag, da die Deutsche Bank gemäß dem Geldwäschegesetz eine Überweisung von 500 000 Euro auf ein Konto Wetzigs weitermeldete. Ein halbes Jahr später floss das Geld an den Absender zurück.

Im Ulmer Amtsgericht guckt der Ulmer Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier streng. Mitten in einem Zwangsvollstreckungsverfahren der Finanzbehörden München habe Braunfels 782 661 Euro von einem Konto bei der Sparkasse Berlin abgeräumt, 200 000 davon bar aufbewahrt und nach Absprache eine halbe Million an seinen Freund Wetzig überwiesen. Das Geld habe vor dem Fiskus beiseitegeschafft werden sollen, ist die Überzeugung der Anklage. Der Pfändungsbeschluss des Finanzamts belief sich auf 804 583 Euro. 2010 wurde Braunfels zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 120 000 Euro verurteilt, Wetzig bekam wegen Beihilfe einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen, in Summe 10 800 Euro. Damit wäre er nicht vorbestraft. Dem Baubürgermeister sei die Überweisung gelegen gekommen, weil dessen Konto damals ein Minus von gut 10 000 Euro aufgewiesen habe, rekapituliert Staudenmaier. 1024 Euro an ersparten Überziehungszinsen habe der Hilfsdienst eingebracht. Beide Verurteilten legten Einspruch ein.

Keinen Freispruch erzielen

Im Gerichtssaal hört der Anwalt des Baubürgermeisters von den Besucherplätzen aus aufmerksam zu. Wetzig selber muss nicht erscheinen, sein Fall ist nach Beschluss des Gerichts vom Braunfels-Verfahren abgetrennt worden. Sollte der Architekt freigesprochen werden, wäre Wetzig es auch. Doch es gibt Gefahren. „Nach meiner Einschätzung werden Sie keinen Freispruch erzielen“, sagt Staudenmaier. Noch befindet man sich in Saal 113 des Ulmer Gerichts in einer Erörterungsphase, der Richter sucht einen Kompromiss: Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von deutlich reduzierten Geldstrafen. Dazu wäre Staudenmaier bereit. Schließlich sei manches im Verfahren „suboptimal gelaufen“. Er meint die lange Verfahrensdauer, verursacht durch einen Richterwechsel in Ulm, wohl auch eine Hausdurchsuchung beim Baubürgermeister im Zuge der Ermittlungen. Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft eine Vorteilsnahme im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Ulmer Mitte geargwöhnt.

Stephan Braunfels, der lange nur seinen Anwalt reden lässt, zeigt keine Kompromissbereitschaft. „Ich habe keine Straftat begangen. Ich bin der Meinung, dass ich einen Freispruch erwarten darf“, bemerkt er. „Erwarten dürfen Sie einen Freispruch. Ob er kommt, bleibt abzuwarten“, kontert der Richter kühl. Er erwähnt jedoch „Unwägbarkeiten“ des Falles. Als das Münchner Finanzamt die Pfändung bei Braunfels vorbereitete, besaß es bereits eine Bürgschaft über dessen Kunstsammlung, die einen Kaufwert von 1,8 Millionen Euro aufwies. Auch mehrere Gebäude und Grundstücke seien bekanntermaßen als Sicherheit da gewesen, so Braunfels. Er sagt es nicht, aber es ist klar, dass er sich schikaniert fühlt, damals und jetzt wieder, hier in Ulm. Der Mann ist konflikterfahren, prozessiert aktuell gegen den Freistaat Bayern im Zusammenhang mit ausstehenden Millionenhonoraren, hatte 2010 vergeblich auch das Fürstenhaus Thurn und Taxis auf rund drei Millionen Euro Honorar verklagt, weil ein Bauprojekt platzte.

Hier liege ein schwerer „Reputationsschaden“ seines Mandanten vor, sagt der Anwalt des Architekten Braunfels. „Das Verfahren schreit danach zu beleuchten: was ist die Ultima Ratio des Staates?“ Der Richter guckt ärgerlich. Er könne sich „den Hinweis nicht ersparen, dass das Verfahren auf die Aktion zurückgeht, die Sie damals veranstaltet haben“. Er seufzt und legt die Fortsetzung des Prozesses auf 28. Februar fest. Stephan Braunfels wird dann fehlen. Er hat in China zu tun.

Kommentare (1)
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FEB
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LEOPARD 10.2.12, 12:21 Uhr

NA DA MUSS SICH DER WULFF----

ABER ANSTRENGEN UM AUCH NOCH 500000 EURONCHEN UM DIE ECKE ZU BRINGEN!! WER EBEN MIT KLEIN-VIEH HANDELT; WIRD VON DER "BLÖD-PRESSE" GEJAGT!! DER WETZIG WAR SICHERLICH "SPRACHLOS" ALS ER AUF SEINEM KONTO PLÖTZLICH UND OHNE VORWARNUNG 500000 euronen GEFUNDEN HAT!! DAS WÄRE ICH AUCH!!SO WAS!! WIE WÄRE ES WENN DER WULFF AUCH PLÖTZLICH VERSCHWINDET UND IN CHINA WIEDER SOZUSAGEN SICH WIEDER FINDET??? UND GANZ PLÖTZLICH; BEIM BLICK AUF SEIN KONTO; HEI-SA-SA NARRO NARRA; AUF MEINEM KONTO "PLÖTZLICH" DA??? DIE BLÖ-ZEITUNG WÄHRE FERN; UND DIE WELT HÄT DICH WIEDER GERN!!!SO IST DAS HALT IM LEBEN!!! MFG LEOPARD!!

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