Ein 20-Jähriger aus Kernen wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Er hatte bei einem Sex-Chat per Whatsapp eine Zwölfjährige aufgefordert, ein pornografisches Bild von sich zu schicken.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen/Kernen - Vermutlich war es die Scham, die Thomas Bandel (Name geändert) auf der Anklagebank erstarren ließ. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll er auf dem Kurznachrichtendienst Whatsapp einen Sex-Chat mit einer Zwölfjährigen geführt haben. Weil er das Mädchen auch aufgefordert hatte, ein pornografisches Bild von sich zu schicken, musste sich der 20-Jährige aus Kernen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten.

 

Der Angeklagte verwendet derbe sexuelle Ausdrücke

Der Fall trug sich im Juli 2015 zu. Die Richterin Bayer-Debak las Auszüge aus dem Chatprotokoll vor, um den Prozessbeteiligten einen Eindruck zu geben. Dieser war heftig: Der Angeklagte verwendete derbe sexuelle Ausdrücke. Die Vorsitzende des Gerichts störte vor allem eines: „Der Verlauf war zwar einvernehmlich, aber das Alter des Mädchens ist das Problem.“

Dass er den Sex-Chat mit einer Zwölfjährigen geführt haben soll, will der Angeklagte nicht bemerkt haben. „Ich hatte das Alter überlesen“, sagte er. Dies glaubte die Richterin Bayer-Debak ihm aber nicht, weil er das Mädchen während des Chats explizit nach ihrem Alter gefragt hatte.

Wie der Kernener überhaupt in Kontakt mit dem Kind aus Mittelhessen gekommen war, kam bei der Verhandlung nicht zur Sprache. Thomas Bandel räumte jedoch ein, dass er die Chatpartnerin dazu ermuntert hatte, ein Bild von sich in eindeutiger Pose zu schicken.

Der Experte schließt Pädophilie aus

Dass der junge Mann vor Gericht stand, ist dem Zufall geschuldet. Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte in einem Verfahren gegen die Zwölfjährige das Handy des Mädchens ausgewertet. Weil darauf Bilder mit pornografischem Inhalt gefunden wurden, die teilsweise mit der Telefonnummer von Thomas Bandel in Verbindung gebracht werden konnten, wurde die Staatsanwaltschaft Stuttgart informiert. Die Jugendgerichtshelferin berichtete, dass der Angeklagte bereits einen Termin bei der Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt wahrgenommen hat: „Der Experte schloss Pädophilie bei Thomas Bandel aus.“

In der gleichen Verhandlung musste sich der Angeklagte auch wegen Betrugs verantworten. Er soll 533 Euro Arbeitslosengeld II bezogen haben, obwohl er im Juli und August 2015 einen Ferienjob bei einem Automobilhersteller hatte. Thomas Bandel sagte, er habe das Merkblatt beim Jobcenter nicht richtig durchgelesen und deshalb nicht gewusst, dass er die Tätigkeit hätte melden müssen.

Der Kernener wird nach Jugendstrafrecht verurteilt

Für die Richterin stand fest, dass sich der Kernener im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat. „Sie hätten das mit dem Ferienjob wissen müssen.“ Die Vorsitzende des Gerichts begründete das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern damit, dass der Angeklagte das Mädchen aufgefordert hatte, ein pornografisches Bild von sich zu schicken. „Das ist strafbar, weil sie noch ein Kind ist.“ Thomas Bandel wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten sowie sechs Termine bei der Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt wahrnehmen.