Im Januar hat der Überfall auf eine Krankenschwester des Winnender Kreiskrankenhauses für Aufsehen gesorgt. Am Montag ist ein 28-jähriger Mann deshalb wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Der damals 57-jährigen Frau ist am Abend des 7. Januar das passiert, wovor sich viele Menschen fürchten: Auf dem Weg von ihrem Arbeitsplatz, dem Kreiskrankenhaus in Winnenden, zum Parkplatz am Wunnebad wurde sie von einem unbekannten Mann überfallen. Der Täter, der eine Kapuze trug und trotz der ungewöhnlich milden Witterung Handschuhe, packte sie von hinten als sie eben im Begriff war, die Tür ihres Autos aufzuschließen und rang sie zu Boden. Die Krankenschwester rief laut um Hilfe obwohl ihr der Mann drohte, sie umzubringen, falls sie weiter schreien würde.

 

„Ich habe immer wieder um Hilfe gerufen, wenn ich konnte“, sagt die zierliche Frau am Montag als Zeugin vor Gericht aus. Der Angreifer, der ihr an die Brüste und zwischen die Beine griff, versuchte, ihr den Mund zuzuhalten. „An den Geruch der Handschuhe kann ich mich noch genau erinnern“, sagt sie. Den 38-jährigen Angeklagten konnte sie jedoch nicht eindeutig identifizieren. „Es war dunkel und der Mann hatte eine Kapuze auf“, sagt sie. Allerdings hat sie kurz nach der Tat bei der Polizei drei Fotos möglicher Täter ausgewählt. Auf einem war der Angeklagte zu sehen. Dieser behauptet, an dem Abend betrunken gewesen zu sein und keine Erinnerung mehr zu haben. Er streitet die Tat aber weder ab noch gibt er sie zu.

Die Indizien sind jedoch eindeutig, wie der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Steffen Kärcher, in der Urteilsbegründung erläuterte. Der Täter hatte am Tatort einen Handschuh verloren, ehe er die Flucht ergriff, weil die Hilfeschreie der Frau einen Passanten aufmerksam gemacht hatten und er ihr zu Hilfe kam. An und in dem Handschuh waren DNA-Spuren des Angeklagten und der Frau, die nun als Nebenklägerin auftrat. Außerdem wurden Faserspuren am Mantel der 57-Jährigen gefunden, die eindeutig vom Blouson des Angeklagten stammen.

Das Gericht folgte deshalb dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung. Während dieser Zeit muss der Mann, der seit dem 13. Lebensjahr alkoholkrank ist, einen Entzug machen. „Das ist kein Zuckerschlecken, aber unserer Meinung die einzige Möglichkeit, Sie auf die eigenen Füße zu stellen“, so Kärcher zu dem Angeklagten, der seinen eigenen Angaben zu Folge bisher nur in den Tag hinein gelebt hat. Der aus Brandenburg stammende Mann steht zudem im Verdacht, am 1. Januar in Mainhardt (Kreis Schwäbisch Hall) eine junge Mutter überfallen zu haben. In diesem Fall stehe die Verhandlung vor dem Schöffengericht in Hall noch aus, so der Vorsitzende Richter. Außerdem musste der Mann bereits eine zweijährige Haftstrafe absitzen, weil er sich 2013 an einer 14-Jährigen sexuell vergehen wollte.

Das Gericht sprach der Geschädigten, die durch den Angriff den Bruch eines Lendenwirbels sowie schmerzhafte Prellungen und Hämatome davongetragen hatte, wie von ihrem Anwalt beantrag ein Schmerzensgeld zu. Dass der Angeklagte die 15 000 Euro zahlen könne, sei jedoch zweifelhaft, so der Vorsitzende. „Er ist mittellos und müsste dazu eine größere Erbschaft machen oder im Lotto gewinnen.“