Im Mordprozess um eine tödliche Attacke mit einem Dönermesser in Reutlingen spricht der Angeklagte von einer Stimme in seinem Kopf, die ihm die Tat befohlen habe. Das Alter des Angeklagten ist weiterhin unklar.

Tübingen - Die Stimme seines toten Großvaters soll böse Befehle gegeben haben: Der Mordprozess am Tübinger Landgericht nach einer Dönermesser-Attacke in Reutlingen hat sich am Dienstag um die Psyche des Angeklagten gedreht. „Töte dich, töte die anderen, bring dich um“, habe die Stimme gesagt, berichtete der Angeklagte. Er habe schon vor der aufsehenerregenden Tat vom Juli versucht, sich selbst und seinen Nachbarn zu töten.

 

Dem Angeklagten werden Mord und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen. Der Angestellte eines Imbisslokals soll am 24. Juli vergangenen Jahres seine 45 Jahre alte Freundin und Kollegin mit einem Dönermesser getötet haben. Bei einem Amoklauf durch die Innenstadt habe er weitere Menschen töten wollen und verletzt, hieß es in der Anklage.

Ein Urteil wird Anfang April erwartet

Die zuvor verfolgte Idee, seinen Nachbarn im Asylheim zu töten, war offenbar schon weit fortgeschritten: Der Angeklagte stand zweimal mit dem Messer vor dessen Tür, traf ihn aber nicht an, wie er berichtete. Er habe auch versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Der Angeklagte schilderte, er habe gehofft, mit der Erfüllung der Befehle die Stimme zum Schweigen zu bringen. Mit Alkohol und Drogen habe er sie schließlich von Zeit zu Zeit ausblenden können. Sie sei aber immer wieder gekommen. Erstmals sei die Stimme nach der Flucht aus Syrien und seiner Ankunft in Deutschland aufgetaucht. Er habe niemandem davon erzählt - aus Angst, für verrückt gehalten zu werden.

Die Frage, ob der anerkannte Asylbewerber bei seiner Tat bereits 21 Jahre alt war, ist weiterhin offen. Die erneute Befragung der Mutter des Angeklagten deute aber eher darauf hin, dass von einem Alter über 21 Jahren auszugehen ist, sagte der Vorsitzende Richter vor der Verhandlung. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.