Nach der Randale am Grundwassermanagement 2011 steht nun ein Rentner vor Gericht. Er soll den Böller geworfen haben, der bei Polizisten ein Knalltrauma auslöste.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Opa, warum musst du ins Gefängnis?“ Mit dieser Frage haben die Enkel den Rentner Reinhard Müller (Name geändert) konfrontiert, als die Polizei im vergangenen Herbst dessen Haus durchsucht hatte. Für die Ermittler stand fest, dass er bei der Stürmung des Grundwassermanagements im Juni als Täter infrage kommt, der acht Polizisten durch das Zünden eines Böllers verletzt haben soll. Sie erlitten ein Knalltrauma.

 

Einer der Verletzten will nun Schmerzensgeld von dem 72-jährigen Stuttgart-21-Gegner. „Ich war das nicht“, sagt Müller. Seiner Meinung nach haben Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn keine Beweise in der Hand. Die Anwältin des Polizisten berief sich vor dem Amtsgericht am Mittwoch auf ein internes Schreiben des Stuttgarter Polizeipräsidiums an ihren Mandanten, in dem stehe, Herr Müller sei der Täter.

Beweis für Reinhard Müllers Täterschaft

In den Ermittlungsakten dienen Filmaufnahmen von der Stürmung der Baustelle im Anschluss an die Montagsdemonstration am 20. Juni 2011 als Beweis für Reinhard Müllers Täterschaft. Darauf sei zu sehen, wie er sich bücke, kurz bevor ein Knallkörper explodiert. „Ich habe etwas unter einer Baumaschine durchrollen sehen, da habe ich mich gebückt und geschaut, was das ist. Durch den Knall hatte ich selbst bis zum nächsten Tag Probleme mit den Ohren. Nie würde ich so was tun“, sagte der 72-Jährige aus dem Sommerrain.

Die Ermittlungen gegen ihn hätten sein Rechtsempfinden „zutiefst erschüttert“, sagte der Rentner. Drei Monate nach der aus dem Ruder gelaufenen Demo seien drei Polizeifahrzeuge bei ihm vorgefahren, nachdem ein Beamter vom Revier Bad Cannstatt, der ihn gut kenne, sein Foto im Intranet der Polizei erkannt hatte. Zwar waren das Zivilfahrzeuge, die Nachbarn seien aber trotzdem erschrocken. „Vor dem Haus zogen sich Beamte Gummihandschuhe an. Da fragen sich doch im dörflichen Sommerrain alle, was ich wohl verbrochen habe“, sagt der Rentner der Richterin.

„Mein Lebtag keine Böller gezündet“

Dann sei das ganze Haus durchsucht worden, „die Wäsche meiner Frau und die Spielsachen meiner Enkel“. Spuren von Sprengstoff oder Substanzen zur Herstellung von Knallkörpern suchte die Polizei vergeblich. „Ich war dabei bei der Demo. Ich war auf der Baustelle. Aber Böller habe ich meiner Lebtag noch nicht gezündet“, sagte der 72-Jährige vor dem Amtsgericht.

Der Stuttgart-21-Gegner Müller ist weiterhin sauer auf die Polizei und die Staatsanwaltschaft wegen der Ermittlungen gegen ihn. Doch er erkennt in dem Verfahren auch noch eine andere Problematik: „Bei Stuttgart 21 hat die Politik versagt, und dafür werden jetzt die Polizei und die Justiz verheizt“, sagte er nach der Verhandlung.

Die Richterin fand die Lage in dem Zivilverfahren, in dem der Polizist rund 1000 Euro Schmerzensgeld wegen des Knalltraumas forderte, keinesfalls eindeutig. Die Beweislage sei „sehr, sehr dünn“. Lediglich auf die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu verweisen, genüge nicht, sie wolle, bitteschön, mehr Beweise.

Gegen den 72-Jährigen ist in der Angelegenheit auch ein Strafverfahren anhängig. Ob und wann es zu einer Anklage komme, steht laut der Staatsanwaltschaft nicht fest. Die Anwältin des Beamten wollte nicht, dass das Zivilverfahren ausgesetzt wird, bis über das Strafverfahren entschieden ist. Das Zivilverfahren soll voraussichtlich Ende Mai fortgesetzt werden.