Die Stolpersteine in der Hohentwielstraße in Stuttgart sollen zum Gedenken an die NS-Opfer bleiben. Die Klage des Hauseigentümers wurde abgewiesen.

Stuttgart - Die von dem Kölner Künstler Gunter Demnig im Oktober 2010 vor dem Gebäude Hohentwielstraße146b verlegten Stolpersteine zum Gedenken an die NS-Opfer Mathilde und Max Henle dürfen liegen bleiben. Das Amtsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage der Hauseigentümer Helga und Diethard Erbslöh gegen die Stadt Stuttgart abgewiesen. Beide sahen in den zwei Kleindenkmalen eine historisch ungerechtfertigte Schuldzuweisung und eine Beeinträchtigung ihres Besitzes.

 

Die Amtsrichterin Claudia Isbrecht wies diese Einschätzung zurück. Bei der Urteilsverkündung sagte sie: "Die Stolpersteine stellen keine Eigentumsverletzung dar." Die schriftliche Urteilsbegründung folgt erst in der kommenden Woche; eine Berufung vor dem Landgericht ist möglich.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung, noch im Gerichtssaal, sagte Diethard Erbslöh gegenüber der Stuttgarter Zeitung: "Meine Frau und ich sind verblüfft und enttäuscht." Trotz der Niederlage vor dem Amtsgericht bleibe er bei seiner Auffassung: "Unser Haus an der Hohentwielstraße, das damals schon im Besitz unserer Familie war, ist nicht der letzte, frei gewählte Wohnsitz des Ehepaars Henle gewesen." Deshalb sei die Verlegung der Stolpersteine an dieser Stelle "historisch falsch".

Eigentümer wollen Gleichgesinnte mobilisieren

Erbslöh kündigte an, dass "wir in nächster Zeit an unserem Haus eine Tafel anbringen werden, auf welcher klargemacht wird, dass die Stolpersteine dort zu Unrecht liegen". Überdies werde er "im Internet eine Webseite anlegen und die Bevölkerung dazu aufrufen, ihre Meinungen kundzutun". Ob er in Berufung gehen werde, so Erbslöh, werde er mit seinen Anwälten dann beraten, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege; für die Berufung bleiben ihm vier Wochen Zeit.

Roger Bohn, der Anwalt der Stadt Stuttgart, zeigte sich zufrieden: "Wir hatten auf dieses Urteil gehofft. Es ist gut für die 500 Stolpersteine, die in Stuttgart liegen, sowie für die 27000, die Gunter Demnig im In- und Ausland verlegt hat." Der Jurist sagte allerdings weiter, er rechne damit, dass der unterlegene Hauseigentümer nun Berufung vor dem Landgericht einlegen werde.

Der Kölner Künstler Gunter Demnig, der die Stolpersteine zum Gedenken an die NS-Opfer in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erfunden hat, erklärte in einer ersten Stellungnahme: "Das ist ja super und eine gute Nachricht!" Er habe zwar eine "politische Entscheidung erwartet", nehme aber zur Kenntnis, dass das Stuttgarter Amtsgericht gestern "rein juristisch geurteilt hat".

Deming: Stolpersteine keine Schuldzuweisung

Im Übrigen, so betonte Demnig, "sind meine Stolpersteine als Mahnmale und Gedenken an die Opfer der NS-Herrschaft gedacht - nicht als Schuldzuweisung an diejenigen, denen die fraglichen Häuser während der Zeit des Dritten Reiches gehört haben". Demnig wörtlich: "Mir geht es darum, dass wir die deutsche Geschichte nicht vergessen." Mitte nächsten Monats kommt Demnig wieder nach Stuttgart, um in verschiedenen Stadtbezirken weitere Stolpersteine zu verlegen.

Harald Stingele, der Sprecher der 14Stuttgarter Stolperstein-Initiativen, sagte: "Wir hatten das Urteil nicht anders erwartet." Die Verlegung der Stolpersteine an der Hohentwielstraße hätten "mit dem Haus und seinen heutigen Eigentümern ja nichts zu tun". Historisch betrachtet, so Stingele, sei es "ja unstrittig, dass die verfolgten Juden damals gar keine andere Wahl hatten, als in die sogenannten Judenhäuser zu ziehen". Das sei auch im Falle des jüdischen Ehepaares Mathilde und Max Henle so gewesen. Max Henle sei unmittelbar vor der Deportation auf dem Killesberg gestorben, seine Frau später im KZ.