Im Rechtsstreit um den Schadenersatz nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen, hat die Unfallkasse Baden-Württemberg ein Vergleichsangebot der Eltern von Tim K. abgelehnt. Das Gericht will nun am 29. Mai über das weitere Vorgehen entscheiden.

Stuttgart - Im Schadenersatzprozess zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern des Amokläufers von Winnenden muss nun das Stuttgarter Landgericht entscheiden. Die Unfallkasse lehnte ein Güteangebot der Eltern ab, weil der angebotene Betrag zu niedrig ist, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mitteilte. „Wir finanzieren uns aus Steuergeldern.“ Außerdem seien die Vermögensverhältnisse des Paars immer noch unklar. Der Vater und die Mutter von Tim K. wollten in Raten insgesamt 70.000 Euro zahlen.

 

Die Eltern hatten einen Gegenvorschlag unterbreitet. Zunächst hatten sie den Vergleich des Gerichts abgelehnt. Dieser sah vor, dass sie in Raten 130 000 Euro an die Versicherung zahlen sollten. Die Unfallkasse hatte eigentlich von ihnen eine Million Euro Schadensersatz verlangt. Dabei geht es um Kosten für Heilbehandlungen von Schülern, Eltern und Lehrern. Das Gericht will nun am 29. Mai über das weitere Vorgehen entscheiden. Der 17-jährige Tim K. hatte 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und auf der Flucht in Wendlingen (Kreis Esslingen) 15 Menschen und sich selbst erschossen.