Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat einen Vergleichsvorschlag der Eltern Tim K.s über 70 000 Euro abgelehnt. Die Unfallkasse, bei der Bedienstete des Landes, Schüler und Studenten versichert sind, macht Kosten von einer Million Euro geltend.

Stuttgart - Im Prozess um Schadenersatz für die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat diese das neue Vergleichsangebot der Eltern des Amokschützen von Winnenden abgelehnt. Sie hatten einen Betrag von 70 000 Euro angeboten. Die UKBW, bei der Beschäftigte des Landes sowie Schüler und Studenten versichert sind, macht Behandlungskosten für Verletzte des Amoklaufs am 11. März 2009 in Höhe von einer Million Euro geltend. Zuvor hatten die Eltern ein Vergleichsangebot des Landgerichts von 130 000 Euro, bezahlbar in zehn Jahren, ausgeschlagen.

 

Der vorgeschlagene Betrag sei angesichts der geforderten Schadenssumme einfach zu gering, sagte Frank Grafe, der Anwalt der Unfallkasse auf Anfrage am Mittwoch. Dieser hatte zuletzt einen Betrag von 250 000 Euro in den Raum gestellt. „Am 29. Mai entscheidet das Landgericht, wie in dem Prozess weiter verfahren wird“, so Grafe. Es sei möglich, dass die Mutter des Täters aus der Haftung entlassen werde. „Damit wäre für sie die erste Instanz beendet. Allerdings könnte Berufung gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht beantragt werden.“

Sollte das Gericht den Vater oder beide Eltern als haftbar ansehen, werde die 15. Zivilkammer entscheiden, wie weiter verfahren wird. Dass an dem 29. Mai ein endgültiges Urteil gesprochen werde, sei wenig wahrscheinlich. Außerdem sei ein Vergleich bis zum letzten Tag möglich.

Die UKBW hatte wie die Stadt Winnenden ihre Forderungen gegen die Eltern des Amokläufers hintan gestellt, um die Betroffenen nicht um die Möglichkeit zu bringen, entschädigt zu werden. Die Allianz hatte als Haftpflichtversicherung des Vaters im Dezember vor der selben Zivilkammer eine Einigung mit der Stadt über 400 000 Euro erzielt. Winnenden hatte ursprünglich 5,3 Millionen Euro gefordert.