Der Leutkircher Bierbrauer Gottfried Härle kämpft um die Produktbezeichnung „bekömmlich“ auf seinen Etiketten und Bierdeckeln – und das zieht am Landgericht Ravensburg Diskussionen um die Bedeutung des Wortes nach sich.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ravensburg - Es hat nicht lange gedauert, dann ist es am Freitag semantisch verzwickt geworden in Saal drei des Ravensburger Landgerichts. Was der Wörter Sinn sei, und zwar der vom Volk gemeinte, das sei hier die Kernfrage, bemerkte der vorsitzende Zivilrichter Peter Badensiefen. Da wollten ihm auch die Streitparteien nicht widersprechen – der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) auf der Klägerseite sowie Gottfried Härle, persönlich haftender Gesellschafter der 120 Jahre alten Leutkircher Brauerei Clemens Härle, in der Position des Beklagten.

 

Was also denkt das Volk beim Lesen des Begriffes „bekömmlich“, zumal dann, wenn es auf dem Etikett einer Bierflasche und obendrein auf dem darunter liegenden Bierdeckel steht? Der Berliner Verband hat dazu eine klare Meinung. Das Werbewort suggeriere eine gesundheitsfördernde Wirkung, und so etwas sei gemäß der EU-Gesetzesverordnung für Alkoholika mit mehr als 1,2 Volumenprozent grundsätzlich verboten. Der Verband will Härle per Gerichtsbeschluss zwingen, die Verwendung des Begriffs bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro oder alternativ einer Haftstrafe gegen den Firmenchef zu unterlassen. Im August 2015 hat das Ravensburger Zivilgericht bereits eine einstweilige Verfügung, erwirkt durch den Berliner Verband, per Schnellurteil bestätigt und Härle damit gezwungen, seine Etiketten vom Markt zu nehmen.

Ferienjobber haben das Wort auf den Etiketten ausgestrichen

Er hat reagiert, indem er Ferienjobber das inkriminierte Werbewort mit schwarzem Filzstift Flasche für Flasche ausstreichen ließ. Härle will aber immer noch, dass die Klage, die er für Unsinn hält, abgewiesen wird. Hier handle es sich um eine reine „Qualitätsaussage“, die angefochtene Vokabel enthalte „keinen Aussagegehalt“ in Bezug auf eine Gesundheitswirkung, wollte Härles Anwalt Roland Demleitner während der Hauptsacheverhandlung festgestellt wissen. Er ist nicht nur Jurist, sondern auch Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Brauereien in Deutschland.

Richter Badensiefen ließ sein Unbehagen immer wieder erkennen. Die EU-Verordnung von 2006, sicherlich auch deshalb formuliert, um den „Abusus“ zu bekämpfen, sei voller Lücken, voller Interpretationsspielräume und könne von den Verbrauchern, um derentwillen es in die Welt gesetzt wurde, sehr leicht als Gängelei verstanden werden. „Die Nuancen sind keineswegs abgeklärt.“ Er habe „Verständnis, dass man sich ein bisschen im Stich gelassen fühlt vom Wust der Entscheidungen“, sagte der Richter mit verstehendem Blick in Richtung Gottfried Härle. Andererseits hat der Vorsitzende den Großen Wahrig, Ausgabe 2006, zur Hand genommen und mal nach der Wortbedeutung von bekömmlich geguckt. „Da kommt als erstes gesund“, sagte Badensiefen und machte wieder eine bedeutungsschwere Pause.

Schon 400 000 Bierdeckel hat Härle korrigieren lassen

Zwischendurch erkundigte er sich, wie es denn nun stehe mit der Umetikettiererei in Leutkirch. Die Flaschenaufschriften habe er schon nach zehn Tagen geändert gehabt, erzählt der Brauereichef. Bis heute aber beschäftige ihn die Bearbeitung von 800 000 Bierdeckeln. Kurz vor dem August-Urteil habe seine Brauerei ausgerechnet eine frische Dreijahres-Charge bezogen, das Wort bekömmlich stehe aber nicht auf allen Deckeln. Asylbewerber seien aktuell immer noch beschäftigt, die Charge zu zerlegen, das Bekömmlich-Wort auszustreichen, wo immer es sich zeige und alles wieder einzupacken. 400 000 Deckel seien demnächst korrigiert, dann solle erst mal Schluss sein, sagt Härle. „So schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?“, fragte Richter Badensiefen, einen Scherz versuchend, der nicht recht verfing.

Dann, nach einer Stunde, waren die Argumente auch schon ausgetauscht in dieser Verhandlungssache. Die Frage nach einer gütlichen Lösung, nach einem Kompromiss, erledige sich hier wohl von selbst, schloss der Richter und sah die Prozessbeteiligten auf allen Bänken nicken. Am 16. Februar, wenn in Oberschwaben die Fasnet vorbei ist, soll das Urteil verkündet werden.