Sie war die erste, die bundesweit Klage eingereicht hatte - jetzt hat auch sie ihren Schmerzensgeld-Prozess um Brustimplantate aus schädlichem Billigsilikon verloren. Der Gang zur nächsten Instanz ist aber bereits sicher.

Karlsruhe - Erneut ist in einem Prozess um Brustimplantate aus Billigsilikon eine Frau mit ihrer Schadenersatzklage gescheitert. Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage einer Frau aus Waghäusel (Kreis Karlsruhe) am Dienstag ab. „Eine vorwerfbare Verletzung der Aufklärungspflicht“ seitens des Arztes habe nicht vorgelegen, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung (Az.: 2 O 25/12). Auch dem für die Prüfung der Implantate zuständigen TÜV Rheinland sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Die Klägerin äußerte sich enttäuscht und kündigte gemeinsam mit ihrem Anwalt Christian Zierhut den Gang zur nächsthöheren Instanz an.

 

Herold waren die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) 2007 eingesetzt worden - drei Jahre vor dem Bekanntwerden des Betrugs. Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass der Arzt nichts von dem von PIP verwendeten Billigsilikon wissen konnte. Auch sei nicht bekannt gewesen, dass diese Implantate schneller reißen als andere.

Einen ausführlichen Aufklärungsbogen zu den allgemeinen Risiken einer solchen Operation hatte Herold ebenfalls unterschrieben. Sie hatte rund 30 000 Euro Entschädigung erstreiten wollen und unter anderem ihren Arzt wegen mangelhafter Aufklärung belangt. Ebenfalls angeklagt war neben dem TÜV Rheinland auch der PIP-Pflichtversicherer Allianz France. Auch diese Klage wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen

Die Klägerin aus Waghäusel war die erste gewesen, die nach dem internationalen Skandal um PIP-Implantate in Deutschland auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt hatte. Auf die Entscheidung vom Dienstag hatte sie wegen des vom Gericht angeforderten Gutachtens aber zwei Jahre warten müssen.

In der Zwischenzeit waren bundesweit bereits mehrere andere Verfahren wegen der Pfusch-Implantate entschieden worden. Diese Schadenersatzklagen etwa gegen Ärzte oder den TÜV Rheinland blieben bislang ohne Erfolg. In Frankreich hingegen war die Prüfstelle zu Schadenersatz für rund 1600 Frauen verurteilt worden; PIP-Verantwortliche bekamen mehrjährige Haftstrafen. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) ist ebenfalls inzwischen angerufen; ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

PIP hatte die Implantate zumindest zeitweise vorsätzlich mit Industriesilikon gefüllt und jahrelang verkauft. Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen; im Südwesten mehrere Hundert.

Herolds Anwalt Zierhut will noch in diesem Jahr zwischen 100 und 150 Einzelklagen von Mandantinnen seiner Kanzlei einreichen. Ansprüche gegen die Operateure der mangelhaften Implantate verjähren bis Jahresende. Gegen TÜV und Allianz will Zierhut im kommenden Jahr mit einer Sammelklage von weiteren über hundert Frauen zu Felde ziehen.