Nachspiel zum EnBW-Ausschuss: Stefan Mappus will ein Urteil, dass der Landtag dort seine Rechte verletzt habe. Doch das Verwaltungsgericht sieht seine Klagen skeptisch. Nun soll der Fall sogar nach Karlsruhe gehen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat offenbar keine besonders guten Aussichten, einen Rechtsstreit um den längst beendeten Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal zu gewinnen. Dies ist am Freitag bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart deutlich geworden, an der Mappus überraschend selbst teilnahm. Mit zwei Klagen fordert der abgewählte Regierungschef dort zum einen die Feststellung, dass das Sondergremium des Landtags seine Rechte als Betroffener verletzt habe. Zum anderen verlangt er die Herausgabe sämtlicher Unterlagen des Ausschusses zu dem milliardenschweren Aktiengeschäft, bei dem er Ende 2010 im Alleingang für rund fünf Milliarden Euro knapp die Hälfte der EnBW-Aktien vom französischen EdF-Konzern zurückgekauft hatte. Nach der zweistündigen Verhandlung, in deren Verlauf Mappus ausschließlich seine beiden Anwälte sprechen ließ, wurde eine schriftliche Entscheidung noch vor der Sommerpause angekündigt.

 

Im Mittelpunkt der Verhandlung vor der 7. Kammer stand die Frage, welche Rechte Mappus als Betroffener hatte. Neben dem unstrittigen Recht, bei der Beweisaufnahme anwesend zu sein und vor der Befragung von Zeugen eine Stellungnahme abzugeben, beanspruchte er „aktive Mitwirkungsrechte“, also die Möglichkeit, Fragen und Beweisanträge zu stellen. Dies habe ihm der Ausschuss rechtswidrig vorenthalten, soll das Gericht feststellen. Demgegenüber betonten die Vertreter des Landtags, solche Rechte seien im Untersuchungsausschussgesetz nicht verankert. Sie seien bei der Verabschiedung des Gesetzes zwar diskutiert, aber eindeutig nicht gewollt gewesen. Man kenne auch keine Entscheidung eines Gerichts, die einem Betroffenen solche Rechte zugebilligt hätte.

Warnung vor Wiederholungsgefahr

Die Vorsitzende Richterin gab deutlich zu erkennen, dass sich die Kammer mit Mappus’ Klage schwer tut. Es sei keineswegs klar, ob diese überhaupt zulässig sei; falls ja, werde es „ein steiniger Weg“, sie als begründet einzustufen. Die Anwälte des Ex-Premiers nannten im Wesentlichen drei Gründe, warum dieser nach dem Abschluss des Ausschusses noch die gerichtliche Entscheidung suche. Zum einen bestehe „Wiederholungsgefahr“: beim laufenden U-Ausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten drohe er erneut in seinen Rechten als Betroffener beschnitten zu werden; zum gleichen Thema sei bereits ein neues Gremium in der nächsten Legislaturperiode gefordert.

Zum zweiten gehe es Mappus darum, rehabilitiert zu werden. Er sei in seiner Ehre verletzt und „böswilliger Schmähkritik“ ausgesetzt worden. Damit bezogen sich die Anwälte ausdrücklich auch auf Äußerungen von Vizepremier Nils Schmid (SPD), der von einem einstürzenden „Lügengebäude“ von Mappus gesprochen und sogar „Schwefelgeruch“ in dessen Umgebung ausgemacht habe. Der Anwalt des Landes sagte daraufhin, die Kläger hätten ein Verfahren gegen Schmid anstrengen können. „Was nicht ist, kann ja noch werden“, erwiderte einer der Anwälte. Zum dritten erwägt Mappus, Ansprüche auf Amtshaftung geltend zu machen. Durch die Verletzung der Menschenwürde und seiner Persönlichkeitsrechte sei ihm ein „immaterieller Schaden“ entstanden. Ob, gegen wen und auf welchen Betrag er klagen würde, blieb zunächst unklar.

Betroffenen-Status als „Fastnachtsorden“

Die Vorsitzende Richterin sagte, aus dem Ausschuss-Gesetz ließen sich die von Mappus beanspruchten Rechte nur schwer direkt ableiten. Sie zitierte einen anderen Anwalt des Ex-Ministerpräsidenten, der einmal gesagt habe, der Status als Betroffener sei so viel wert wie ein „Fastnachtsorden“: man könne ihn sich umhängen, habe aber nichts davon. Mappus’ Rechtsvertreter stellten daraufhin den Antrag, das Verfahren auszusetzen, um die Gültigkeit des baden-württembergischen U-Ausschuss-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Der Vertreter des Landtags meinte, Mappus und seine Anwälte sollten „nicht so weinerlich“ auftreten. Der Ex-Premier habe reichlich Gelegenheit gehabt, im Ausschuss seine Sicht des EnBW-Deals zu erläutern; insgesamt habe er dort sechs Stunden lang Stellung genommen. Vom Gericht erhofft sich das Parlament eine Klarstellung, dass es sich korrekt verhalten habe – auch dann, wenn die Klage bereits als unzulässig scheitern sollte.

Anspruch auf alle Akten ?

Auch die Chancen der zweiten Klage scheinen nicht besonders gut zu sein. Mappus’ Anspruch, sämtliche Unterlagen des EnBW-Ausschusses zu erhalten, ergäben sich „nicht so ohne weiteres“ aus dem Gesetz, sagte die Vorsitzende Richterin. Wegen der komplexen Materie ergehe die Entscheidung schriftlich. Mappus war übrigens der erste „Betroffene“ in einem U-Ausschuss des Landtags; er hatte diesen Status erst kurz vor dessen Abschluss 2014 beantragt. Der Landesvertreter sagte, man dränge diesen Status niemandem auf, der ihn nicht von sich aus haben wolle.