Die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen verwerten, die sie in Mappus’ Wohnhaus beschlagnahmte. Ist damit auch der Weg für eine Übergabe der Akten an den EnBW-Untersuchungsausschuss frei?

Stuttgart - Der frühere Regierungschef Stefan Mappus hat im Ringen um die Verwertung von beschlagnahmten Unterlagen eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart darf die Unterlagen und Daten verwenden, die sie bei einer Durchsuchung im Haus des Pforzheimers beschlagnahmte, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte. Das Landgericht wies am Dienstag eine Beschwerde des CDU-Politikers als unbegründet zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal gegen Mappus und andere. Die Entscheidung darüber, ob Mappus Akten jetzt auch dem EnBW-Untersuchungsausschuss im Landtag zugeleitet werden, liegt nach Angaben des Sprechers nun bei der Staatsanwaltschaft. Diese war zunächst nicht zu erreichen. Die Ermittler hatte die Übergabe der Akten bereits im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Mappus argumentiert, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Das Landgericht erklärte in einer am späten Dienstag verbreiteten Mitteilung, die Beschlagnahme sei rechtmäßig, weil sämtliche beschlagnahmte Unterlagen und Daten als mögliche Beweismitteil in dem Ermittlungsverfahren in Betracht kämen. „Nach Ansicht der Kammer stehen der Beschlagnahme auch keine gesetzlichen Verbote entgegen“, hieß es. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Mappus’ Anwälte waren am Dienstagabend zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Mappus wird vorgeworfen, Ende 2010 EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF zu einem überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro für das Land Baden-Württemberg zurückgekauft zu haben. Der vor etwa einem Jahr eingesetzt Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigt sich mit allen Fragen rund um den umstrittenen Deal. Die Abgeordneten erhoffen sich von den noch ausstehenden Akten Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken im EnBW-Deal - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen.

Die heutige grün-rote Landesregierung wirft Mappus vor, der Kaufpreis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Zudem habe er sich - so der Vorwurf - von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen.

Ein weiterer Rechtsstreit ist noch beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Dabei will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien gelöscht werden, die im Herbst 2010 im Staatsministerium zur Fehlerbehebung an seinem Computer gezogen worden waren. Die Gerichtsentscheidung steht noch aus.