Ein 40-Jähriger, der seine beiden kleinen Söhne in seinem Haus in Vaihingen/Enz erschlagen haben soll, steht seit Mittwoch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel, ob der Mann schuldfähig ist.

Vaihingen/Enz - Mit hängenden Schultern, eine Kapuze vor dem Gesicht, betritt der Angeklagte den braun getäfelten Sitzungssaal im Heilbronner Landgericht. Die Kameras sollen sein Gesicht nicht erfassen können, ganz in Schwarz gekleidet setzt er sich neben seinen Verteidiger. Mit brüchiger Stimme spricht er in den folgenden Stunden über sein Leben, seine Kindheit in Spanien und wie er vor drei Jahren nach Deutschland kam. Über das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft und weswegen er seit Mittwoch vor Gericht steht, spricht der 40-Jährige dagegen nicht.

 

Die Anklage lautet: Totschlag in zwei Fällen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann in diesem Februar in seinem Haus in Aurich, einem Ortsteil von Vaihingen an der Enz, seinen vier und fünf Jahre alten Söhnen mit einem Backstein derart auf den Kopf geschlagen hatte, dass die ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Anschließend habe der Angeklagte den Kindern mit einem Messer ins Herz gestochen. Beide starben noch im Haus. Gefunden wurden sie von der getrennt lebenden Mutter der Kinder.

Angeklagter soll eine Überdosis Tabletten genommen haben

Der Angeklagte habe in „unbedingter Tötungsabsicht“ gehandelt, sagte die Staatsanwältin. Seine Steuerungsfähigkeit sei dagegen erheblich eingeschränkt gewesen, weswegen statt einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage kommen könnte. Unter anderem sprechen die Ermittler von einer schweren Depression bei dem Krankenpfleger. Am fraglichen Abend soll er eine Überdosis Psychopharmaka eingenommen und versucht haben, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen.

Während die Staatsanwältin die Anklage verliest, bricht der hagere Mann mit den kurzen schwarzen Haaren immer wieder in Tränen aus. Laut Matthias Sigmund, seinem Verteidiger, kann der 40-Jährige bis heute nicht über den Abend im Februar sprechen. Er sei der Auffassung, dass sein Mandant nur wenige, schemenhafte Erinnerungen habe und „zur Wahrheitsfindung wenig beitragen“ könne, sagte Sigmund zum Prozessauftakt am Mittwoch. Vielmehr bezeichne sich der 40-Jährige selbst als „Zombie“, der immer noch nicht wirklich glauben könne, dass seine Kinder tot sind. Dem generellen Verfahren, das stellte der Anwalt klar, werde sich sein Mandant stellen, gleichwohl äußerte der Verteidiger Zweifel daran, dass der Angeklagte psychisch zu einer Verhandlung fähig ist. Fragen zur Tat wollte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag nicht beantworten.

Mutter fand ihr totes Kind auf einem Sofa

Emotional und sehr detailliert schilderte dagegen die Mutter der beiden getöteten Kinder den Abend des 18. Februar. Sie habe ihre Kinder wie mit dem Angeklagten abgesprochen abholen wollen, nachdem die Buben das Wochenende bei ihrem Vater verbracht hätten. Doch als sie das Haus betrat, habe sie ihren Sohn auf einem Sofa liegend gefunden. Sofort sei ihr klar gewesen, „dass etwas passiert ist“. Sie habe versucht, die Polizei zu rufen, habe aber ihr Handy nicht dabeigehabt und deshalb bei den Nachbarn geklopft. Ihr Ex-Partner sei nur dagestanden „und hat einfach nichts gemacht“. Eine Notärztin habe ihr schließlich gesagt, dass die Kinder tot seien. Zu den Fragen, die die Heilbronner Schwurgerichtskammer in den neun verbleibenden Verhandlungstagen klären muss, gehört die nach der Beziehung zwischen dem Angeklagten und der 35-Jährigen. Kennengelernt hat sich das Paar im spanischen Sevilla, Ende 2015 kauften sie gemeinsam das Haus in Vaihingen-Aurich. Doch bereits einige Monate später zog die Frau wieder aus, sodass die Söhne abwechselnd bei beiden Elternteilen lebten.

Zu klären sein wird auch, ob der Mann tatsächlich nur zum Teil oder gar nicht schuldfähig ist, weshalb das Gericht einen psychiatrischen Gutachter geladen hat. Dem sagte der Angeklagte vor dem Prozess, dass er nie an Suizid gedacht habe. Auch von seiner Depression will der 40-Jährige erst durch die Ermittlungsakten erfahren haben. Von seiner Hausärztin habe er lediglich Tabletten bekommen, um besser schlafen zu können. Ein Urteil soll am 12. Dezember fallen.