In einer Mail von 2008 ging es um 276 G-36-Gewehre mit Zielort Chilpancogo, die Hauptstadt der Unruheprovinz Guerrero. Der zuständige HK-Manager erklärte gegenüber der KPMG, er habe nicht gewusst, dass Chilpancogo die Hauptstadt von Guerrero sei.

 

Beyerle hatte der KPMG gesagt, es habe keine Liste des Auswärtigen Amtes oder des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Bundesstaaten gegeben, in die nicht geliefert werden durfte. Er habe das „auf Zuruf“ erfahren. Die neuen Endverbleibserklärungen mit den unverdächtigen Staaten sei anscheinend ein mit den deutschen Behörden abgestimmtes Verfahren gewesen, mutmaßte Richter Mohn. Ein von KPMG befragter Ministerialrat erklärte, im Wirtschaftsministerium seien diese „Probleme“ bekannt gewesen.

Während die Anwälte der beiden entlassenen Mitarbeiter es als erwiesen ansehen, dass die Firmenleitung sehr wohl von den Veränderungen bei den Endverbleibserklärungen wusste, will der Anwalt von Heckler & Koch, Volker Teigelkötter, nur bei Beyerle und einem früheren Vertriebsleiter „Auffälligkeiten“ zugestehen. Er sei „absolut sicher“ dass die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Geschassten und Beyerle Anklage erheben werde, sagte er. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte jedoch, ein Abschluss des schon dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungsverfahrens sei „nicht abzusehen“. Nach gut zwei Stunden Verhandlung regte Richter Mohn eine außergerichtliche Einigung an. Er gab beiden Parteien bis zum 15. Januar Gelegenheit zu einem Vergleich.