Aus Sicht der Grünen verweigerte die Bundesregierung Auskünfte zu Stuttgart 21. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe wird ihre Klage nun verhandeln.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Mai ausführlich mit den Informationsrechten des Bundestags gegenüber der Bundesregierung. Der Zweite Senat verhandelt dann zwei Tage lang über eine Organklage der Fraktion und mehrerer Abgeordneter der Grünen gegen die Bundesregierung. Dabei geht es unter anderem um Auskünfte zu Stuttgart 21.

 

Anfrage aus dem Jahr 2010

Aus Sicht der Grünen verweigerte die Bundesregierung Auskünfte mit der Begründung zu Unrecht, sie könne keine Fragen zu Unternehmensinterna beantworten. In einer kleinen Anfrage hatten mehrere Abgeordnete im November 2010 die fehlende Transparenz bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojektes kritisiert. In Karlsruhe wird es zudem um Anfragen zur Pünktlichkeit der Bahn und zu Maßnahmen der Finanzaufsicht gegenüber Banken gehen. Die Grünen argumentieren, sie bräuchten auch über die mittelbare Staatsverwaltung Informationen, um Reformen auf den Weg zu bringen.