Erst hat er die Tauben gefüttert. Dann hat er eine gepackt und ihr mitten in der Göppinger Fußgängerzone den Kopf abgebissen. Vor Gericht hat der Punker erklärt, warum: „Ich war halt besoffen.“

Göppingen - „Ich war besoffen. Habe ich das schon gesagt?“ Mit diesen lapidaren Worten hat ein 23-jähriger Mann eine Tat verteidigt, die selbst den erfahrenen Göppinger Amtsrichter Heiner Buchele sprachlos gemacht hat. Der Punker hatte an einem lauen Sommerabend in der Göppinger Fußgängerzone unvermittelt eine Taube gepackt und ihr den Kopf abgebissen.

 

Tat zeugt von besonderer Rohheit

„Man muss Tauben nicht mögen. Aber sie sind auch Lebenwesen“, sagte Buchele. Eine Geldstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft zunächst per Strafbefehle gefordert, halte er daher nicht für angemessen. Die Tat zeuge von einer besonderen Rohheit. Wegen Tierquälerei verurteilte er den 23-Jährigen, der wegen Diebstahls, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung gerade ohnehin eine mehrmonatige Haftstrafe absitzt, zu zwei Monaten Haft ohne Bewährungen. Das einzige, was man dem Angeklagten zugute halten könne, sei, dass er auch nach seinem eigenen Leben nicht schaue.