Ein 25-jähriger Asylbewerber hat im Sommer 2014 einem anderen Bewohner einer Unterkunft in Waiblingen vier Messerstiche versetzt. Nun wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Stuttgart/Waiblingen - Wegen versuchten Totschlags ist ein 25-jähriger Asylbewerber vom Landgericht Stuttgart zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der junge Mann hatte am frühen Morgen des 17. Juni 2014 einen 17-jährigen Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft an der Stuttgarter Straße in Waiblingen mit vier Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

 

Ein Fausthieb wird als ehrenrührig empfunden

Der Auslöser des lebensgefährlichen Händels war ein Streit um das Handy des Jüngeren. Der Angeklagte hatte diesen am Abend zuvor um dessen Mobiltelefon gebeten, um seine Frau anrufen zu können. Der aus dem arabischen Sprachraum stammende Mann bekam das Gewünschte auch, gab es dem Eigentümer jedoch nicht mehr zurück. Am späteren Abend stellte der 17-Jährige den Älteren zu Rede, es kam zu einem Streit, den der 17-Jährige schließlich mit einem Fausthieb eskalieren ließ. Andere Bewohner der Unterkunft an der Stuttgarter Straße gingen dazwischen, bevor die beiden weiter aneinander gerieten.

Für den 25-Jährigen war die Sache jedoch noch nicht erledigt. „Er hat den Schlag als ehrenrührig empfunden“, beschrieb der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn die Verfassung des Angeklagten an jenem Abend. Als dieser gegen 1.15 Uhr das Gebäude verließ, traf er auf dem Fußweg, der dahinter entlang führt, auf seinen Widersacher vom Abend zuvor. „Dass ein Kleiner wie du einen Großen schlägt...“, sagte er zu dem 17-Jährigen und zog ein Messer, dessen Klinge eine Länge von mindestens sechs Zentimetern hatte. „Aus Rache für den Schlag stach er auf den anderen ein“, so der Vorsitzende Richter weiter. Zwar versuchte der Jüngere, sich mit einer Metallstange zu wehren, die neben dem Weg lag, doch wurde er schließlich vier Mal von hinten getroffen.

Ein Stich traf ihn neben dem Schulterblatt. Dabei bohrte sich die Klinge rund 3,5 Zentimeter in seinen Rücken und verursachte einen lebensgefährlichen Pneumothorax. Dabei dringt Luft in den Brustkorb ein und hindert einen oder beide Lungenflügel, sich auszudehnen, was zum Tod durch Ersticken führen kann. Der 17-Jährige konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Außerdem fügte der 25-Jährige ihm drei weitere Stiche zu, von denen der tiefste sechs Zentimeter in seinen linken Oberschenkel reichte.

Der Täter taucht unter falschem Namen in Schweden ab

„Mein Herz, Mein Herz!“, schrie der Getroffene und ging zu Boden. Der Angeklagte rannte davon, während Nachbarn aus der Unterkunft dem 17-Jährigen beistanden und den Notarzt riefen. Der 25-Jährige tauchte unter und wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Eine Weile hielt er sich unter falschem Namen in Schweden auf, kam dann aber nach Deutschland zurück. Als er den Verlust seiner angeblich gestohlenen schwedischen Papiere anzeigen wollte, flog er auf und wurde festgenommen. Der 17-Jährige trat in dem Prozess als Nebenkläger auf. Zum Urteil war allerdings nur sein Anwalt erschienen.