Der Ehrenamtliche hat über Jahre 150 000 Euro unterschlagen. Wegen Untreue in 178 noch nicht verjährten Fällen ist er nun verurteilt worden. Verstößt er gegen die erlassenen Auflagen, muss er zwei Jahre ins Gefängnis.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Einzahlungen und Auszahlungen, Gewinne und Verluste – beruflich hat der Angeklagte keine Probleme gehabt, mit Geld umzugehen, privat allerdings umso mehr. „Ich habe den Überblick verloren. Mein Konto war überzogen, da habe ich geschaut, dass ich im Limit bleibe, damit ich keinen Ärger bei der Arbeit bekomme“, sagte der gelernte Bankkaufmann am Mittwoch im Amtsgericht Stuttgart. 15 Jahre hat er als Buchhalter bei einer Bank in Stuttgart gearbeitet, 2001 ehrenamtlich die Buchführung der Interessensgemeinschaft CSD übernommen. Letzteres tat er nur vier Jahre lang gewissenhaft. Dann begann er, sich vom Vereinskonto zu bedienen – laut der Staatsanwältin und dem Richter mit „hoher krimineller Energie“.

 

150 000 Euro hat der Ehrenamtliche wie berichtet veruntreut. Für den Teil des Schadens, der strafrechtlich noch nicht verjährt ist (178 Taten und 106 160 Euro Schaden), ist er am Mittwoch zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Als die Insolvenz drohte, hat er 25 000 Euro abgehoben

Der ehemalige Buchhalter ist, das hat die Verhandlung gezeigt, von Beginn an systematisch vorgegangen, um sich ein besseres Leben zu finanzieren trotz zuvor angehäufter Schulden. Als einziger hatte er eine Karte für das Bankkonto. Vor seinen illegalen Abhebungen machte er einen Kontoauszug, danach ebenfalls und ließ den Abbuchungsauszug verschwinden. Mal hob er 700 Euro ab, mal 300, das höchste waren 2000 Euro. Es gelang ihm, den Steuerberater, die ehrenamtlichen Rechnungsprüfer des Vereins, den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu täuschen. 2012 bediente er sich mit insgesamt 25 000 Euro am meisten – ausgerechnet in dem Jahr, als die IG CSD fast insolvent gegangen wäre. Dies abzuwenden sei nur gelungen, weil Mitglieder Darlehen aufgenommen hätten, berichtete als Zeuge Christoph Michl, der Geschäftsführer des Vereins. Michl ist indirekt auch persönlich geschädigt: Als Folge der finanziellen Misere ist er bei der IG CSD trotz Vollzeitstelle nur geringfügig beschäftigt.

Michl weiß noch, wie sie den Buchhalter gefragt haben, ob er auch etwas beisteuern könne. Mit Verweis auf Verpflichtungen wegen des gekauften Autos und eines Kredits für die Eigentumswohnung (tatsächlich hat der Buchhalter immer zur Miete gewohnt) „wurde uns jedes Mal ins Gesicht gelogen“, so Michl. Als sie von der Untreue erfuhren, sei das „ein Schock“ gewesen. Kurz bevor der Betrug aufgeflogen wäre (der neue Steuerberater hatte entdeckt, dass die Angaben nicht stimmen konnten), hatte sich der Angeklagte im Juli 2015 selbst angezeigt. Doch seinen langjährigen Weggefährten sagte er weiter nichts. „Er hat weiter gemacht, als wäre nichts gewesen“, so Michl. Anfang September meldete sich die Polizei beim Verein. Die Kommunikation mit dem Buchhalter lief fortan nur noch über Anwalt. 160 000 Euro hat der Verein zivilrechtlich geltend gemacht. Dabei ist den Verantwortlichen an der Vereinsspitze bewusst, dass sie wohl kaum etwas von dem Geld wieder sehen werden.

Beobachter aus der Community sind zufrieden

Der Angeklagte räumte alles ein, sprach insgesamt wenig und schaute größtenteils nach unten. Auch als er kurz vor der Urteilsverkündung noch Worte der Reue sprach und sagte, dass es ihm „unendlich leid“ tue, blickte er nicht in den Zuschauerraum. Dort saß eine ganze Reihe an Vertretern der schwullesbischen Community.

Kann man so viel Geld unterschlagen und dafür nicht ins Gefängnis wandern? Amtsrichter Benjamin Stolle äußerte diesen möglichen Vorwurf selbst – doch auch die Beobachter aus der schwullesbischen Community waren sich einig, dass dies kein mildes Urteil ist. Denn der Richter benannte strenge Auflagen. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, ein Bewährungshelfer wird bestellt, an jedem fünften des Monats muss der verurteilte, inzwischen mittellose arbeitslose Mann 150 Euro an den CSD zahlen. Schafft er das nicht, muss er für die zwei Jahre ins Gefängnis.

Jede Beschäftigung ist zumutbar

Der Richter warf dem 46-Jährigen vor, nicht nur dreist, sondern auch „moralisch verwerflich“ gehandelt zu haben. Er hätte seinen Lebensstil durchaus ändern können, so Stolle. 2100 Euro netto verdiente der Buchhalter damals. Aktuell bekommt er 1270 Euro Krankengeld, 800 Euro zahlt er Miete. Er müsse sich eine günstige Wohnung suchen, so der Richter. Die 150 Euro unterlägen auch nicht dem Pfändungsschutz. Jede Art der Beschäftigung müsse er annehmen, alles sei zumutbar. Sollte der Mann Hartz-IV-Empfänger werden, würden Arbeitsauflagen erfolgen. „Das ist ein gutes Urteil, dem Richter ist die Wiedergutmachung wichtig gewesen“, meinte Erna Mijnheer aus dem CSD-Vorstand.