Der Prozess vor dem Arbeitsgericht zwischen Olaf Scholz und dem Zweckverband Flugfeld wird wohl fortgesetzt. Scholz fordert 100 000 Euro.

Böblingen/Stuttgart - Beim Gütetermin vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht zwischen Olaf Scholz und dem Zweckverband Flugfeld ist am Freitag keine Einigung erzielt worden. „Die Positionen liegen noch zu weit auseinander“, erklärte die Vorsitzende Richterin Susanne Schräjahr-Nüßle. Der Rechtsanwalt Andreas von Medem, der den Zweckverband vertrat, hielt das bisherige Angebot an den ehemaligen Geschäftsführer Olaf Scholz mit einer Abfindung von 40 000 Euro aufrecht und wollte darüber nicht hinausgehen. Der juristische Vertreter von Scholz, Hans-Dieter Wohlfahrt, forderte jedoch 100 000 Euro für seinen Mandanten und die Zurücknahme der fristlosen Kündigung für seinen Mandanten. Nun muss der Prozess wohl fortgesetzt werden – falls es vorher nicht außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

 

„Ich möchte auf jeden Fall, dass die fristlose Kündigung rückgängig gemacht wird“, erklärte der 62-jährige Scholz. Sie war am 26. März vom Böblinger Oberbürgermeister Wolfgang Lützner, zugleich gegenwärtig Vorsitzender des Zweckverbands, per Eilentscheidung ausgesprochen worden. Lützner berief sich auf die Gemeindeordnung, nach der ein solches Vorgehen möglich sei. Kurz danach hatte die Verbandsspitze die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung darüber informiert. Viele Stadträte hatten sich, wie zu hören war, über die ausgesprochene Kündigung sehr überrascht gezeigt. Denn in einer Verbandsversammlung im Dezember des vergangenen Jahres hatte es noch ein fast einstimmiges Votum gegeben, den Vertrag von Scholz bis zu dessen Pensionierung Ende Oktober 2014 zu verlängern.

Als Grund für die Kündigung hatte Lützner eine „personelle Angelegenheit“ ins Feld geführt. Scholz selbst jedoch sprach davon, dass ihm der eigentliche Kündigungsgrund nicht mitgeteilt worden sei. In einer nicht öffentlichen Sitzung des Zweckverbands am 12. März hatte Scholz von einem Blatt Papier eine Stellungnahme über die Zusammenarbeit mit den OBs verlesen und nach eigener Aussage zu spät genehmigte Sitzungsvorlagen etwa über die Festlegung neuer Grundstückspreise sowie den Vertragspoker kritisiert. „Danach war das Tischtuch zerschnitten“, erklärte von Medem.

Der 62-Jährige kritisierte die „Hinhaltetaktik“ und das „seltsame Verfahren“ gegen ihn. Als er im März mit den beiden OBs auf der Immobilienmesse im französischen Cannes gewesen sei, habe ihn dort eine Mail vom Böblinger Hauptamtsleiter erreicht, die er aber habe nicht öffnen können. Erst als er wieder zu Hause gewesen sei, habe er gelesen, dass es sich um einen neuen Vertrag gehandelt habe, der von Lützner allerdings nicht unterschrieben gewesen sei. In Cannes sei darüber kein Wort gefallen: „So kann man mit mir doch nicht umgehen.“

Laut von Medem, der vom Sindelfinger Stadtjustitiar Dieter Grünenwald vor Gericht unterstützt wurde, stand zunächst eine Abfindungssumme von 270 000 Euro im Raum, die auf Grund der Monatsgehälter bis zum Oktober 2014 errechnet worden war. Auch die Hälfte davon, wie in einem Gespräch von Scholz mit den OBs angeschnitten worden sei, komme nicht in Frage. Und ob 100 000 Euro akzeptiert werden könnten, müsse noch mit den Rathauschefs geklärt werden. Möglicherweise müsse das Thema auch in der Zweckverbandsversammlung zur Sprache kommen.

Scholz wandte sich dagegen, „einen langen Prozess führen zu müssen“. Wenn er sich hinziehen würde, sei es schwer, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Grundsätzlich sei er aber zu einer einvernehmlichen Lösung bereit. Doch komme er dem Zweckverband mit seiner Abfindungsforderung bereits ein Stück entgegen, meinte Scholz.