Das Landgericht Stuttgart verhandelt gegen einen 36-Jährigen, der seine Unschuld beteuert. Das mutmaßliche Opfer ist ein sechsjähriges Mädchen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Das Mädchen hat noch versucht, seine Hose festzuhalten. Es half nicht. Die Hand glitt hinein und rieb dort, wo sie es auf keinen Fall wollte. „Ein bisschen“, so hat es die Sechsjährige ihrer Mutter erzählt, drang auch ein Finger ein. Das Kind sagte „nein, nein, nein“, immer wieder. Der Mann hielt sie fest, er war ein Nachbar. Erst als sie schrie, ließ er sie los. Sie sprang von seinem Schoß auf, fiel hin und schlug sich das Knie an. Dann rannte sie weinend zu ihrer Mutter und erzählte ihr die ganze Geschichte.

 

So hat die Polizei die Aussagen des Kindes und der Mutter protokolliert. Ob sie Tatsachen sind, versucht seit Montag das Landgericht Stuttgart zu ergründen. Der Nachbar sitzt auf der Anklagebank, ein 36-Jähriger aus Mossul. Alle Beteiligten stammen aus dem Irak. Sie lebten zur Zeit der Tat nebeneinander in einer Flüchtlingsunterkunft in Böblingen. Die Frage nach dem Eindringen ist juristisch bedeutsam für das Strafmaß. Genauso wie die nach einem Geständnis, insbesondere beim Missbrauch von Kindern. Ihnen soll die Aussage vor Gericht erspart werden, damit sie sich das Geschehen nicht im Detail ins Gedächtnis rufen müssen.

Der Angeklagte sagt, das Mädchen habe gelogen

„Ich habe das Kind nicht angefasst“, sagt der Angeklagte. Das Mädchen habe gelogen, genauso wie seine eigene Frau, als die Polizei sie verhörte. Der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen mahnt den Mann eindringlich, dass jetzt die Zeit für ein Geständnis wäre, sofern es etwas zu gestehen gebe. „In einer halben Stunde vernehme ich das Mädchen hier“, sagt Holzhausen. Er lässt wenig Zweifel daran, dass er für glaubhaft hält, was die Sechsjährige bei der Polizei erzählt hat.

„Ich habe das Kind nicht angefasst“, sagt der Angeklagte. „Ich schwöre auf den Tod.“ Sein Verteidiger Gerhard von Schlegell bittet um eine Unterbrechung. In ihr versucht auch er, seinen Mandanten zu überzeugen, ebenfalls vergeblich. Das Kind wird in den Zeugenstand geholt, das Publikum des Saals verwiesen, wie üblich, wenn minderjährige Opfer gehört werden.

Ob der Angeklagte das Geschehen versteht, scheint fraglich, auch wenn eine Dolmetscherin übersetzt. Seine Muttersprache ist Kurdisch, Deutsch spricht er nicht. Der 36-Jährige ist als Sohn einer Bauernfamilie aufgewachsen, als sechstes von acht Kindern. Schon als Jugendlicher habe er begonnen, auf dem Bau zu arbeiten, sagt er. Der Angeklagte hat nie eine Schule besucht. Er ist Analphabet und kann nicht rechnen. Er weiß nicht, an welchem Datum seine drei Kinder geboren sind. Würde stimmen, was er über ihr Alter sagt, hätte die Mutter innerhalb von sechs Monaten zweimal gebären müssen. Seine Familie lebt „von acht Scheinen“ im Monat, sagt er. Die Summe in Euro kennt er nicht.

Der Angeklagte ist vorbestraft, weil er Kinder belästigte

Der Angeklagte ist schon zweimal verurteilt worden, weil er Kinder belästigt hatte. Das Amtsgericht Böblingen verhängte Geldstrafen von 50 und 40 Tagessätzen zu je fünf Euro. Später wurden die Strafen zusammen auf 70 Sätze verringert. Sie sind bezahlt. Im ersten Fall hatte der Mann den Hund eines Kindes angelockt. Als die Neunjährige das Tier holen wollte, hielt er sie fest und küsste sie auf die Wange. Was das Gericht als Nötigung plus Beleidigung wertete. Im zweiten Fall hatte der 36-Jährige sich im Bus neben eine Zwölfjährige gesetzt, ihr etwas ins Ohr geflüstert und ihr Knie angefasst, was als Beleidigung gilt.

„Meine Tochter lügt nicht.“ So haben es der Vater wie die Mutter der Sechsjährigen vor Gericht gesagt. Allerdings hatte das Mädchen der Polizei auch erzählt, dass ihr späterer Nachbar in der Flüchtlingsunterkunft im Irak noch nett zu ihr gewesen sei. Die Familien haben sich erst in Deutschland kennengelernt. In Böblingen habe der Mann sie dann geschlagen, sagte die Kleine. Davon wissen die Eltern nichts.

Vom Tattag erzählte die Sechsjährige bis ins letzte Detail, einschließlich der Bewegungen mit denen sie gepeinigt worden sei. Am Arm hatte sie Kratzspuren. Dort habe der Angeklagte sie festgehalten, sagte das Kind. Das Urteil soll am 19. Oktober fallen.