Eine 82-jährige Frau ist in Geislingen in ihrem Schlafzimmer von Räubern überwältigt worden. Doch der Tresor war leer. Jetzt sind die Täter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm/Geislingen - Mit Gefängnisstrafen hat am Donnerstag der Prozess gegen vier Männer geendet, die im vergangenen Mai eine 82-jährige, allein lebende Ex-Unternehmerin in Geislingen überfallen und beraubt haben. Das Ulmer Landgericht verurteilte dem Haupttäter Hedo A. wegen erpresserischen Menschenraubs, Raub und Körperverletzung zu sechs Jahren Haft. Sein Komplize Diego C. muss fünf Jahre ins Gefängnis.

 

Wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl muss ein weiterer Angeklagter, Elvis O., zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte während des Überfalls Schmiere gestanden. Weil der Mann zum Tatzeitpunkt wegen eines Schleuservergehens unter Bewährung stand, wird er nochmals ein Jahr und acht Monate zusätzlich zur jetzigen Strafe absitzen müssen. Der vierte Angeklagte, der aus Geislingen stammende Klaus Z., ist wegen Anstiftung zum Wohnungseinbruchdiebstahl zu drei Jahren Haft verurteilt worden. „Er ist der eindeutige Tippgeber für diese Geschichte“, so der Richter Thomas Keckeisen in seiner Urteilsbegründung. Selbstverständlich habe der Angeklagte einen Teil der Beute erwartet. Bis zuletzt habe er jedoch mit „Teileinräumungen“ laviert. „Die Kammer hat immer wieder versucht, ihm goldene Brücken zu bauen. Er hat sie ausgeschlagen.“

Der Anstifter erhält drei Jahre

Nach Überzeugung des Gerichts sind Hedo A. und Diego C. in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai gegen 2 Uhr in das Wohnhaus der Rentnerin eingestiegen. Mit dabei war offenbar auch der aus Frankreich für den Einbruch bestellte Bela L.; gegen ihn wird, weil er erst verspätet nach Deutschland ausgeliefert wurde, ein gesondertes Verfahren geführt. Im Prozess hatte der noch rasch als Zeuge geladene L. zunächst die Aussage verweigert.

Waffenschrank statt Safe gefunden

Lange war von den Prozessparteien um die rechtliche Einordnung der Tat gerungen worden. Zunächst, so das Gericht nun, habe die Räuberbande wohl nicht den Vorsatz gehabt, die Frau zu fesseln und zu bedrohen. So seien zwar Einbruchwerkzeuge, aber keine Material für das Knebeln beschafft worden. Dass der im Haus befindliche Waffenschrank, der laut Klaus Z. ein mit hunderttausenden Euro gefüllter Safe hätte sein sollen, verschlossen war, sei offenbar nicht erwartet worden. Dass anschließend die 82-Jährige in ihrem Schlafzimmer überwältigt und zur Herausgabe des Schrankschlüssels gezwungen wurde, sei ebenfalls noch Teil eines „dynamischen Geschehens“ gewesen, so der Richter.

Frau blutend am Boden fixiert

Die Tat sei jedoch vom Raub zu einem erpresserischen Menschenraub geworden. Weil sich der Safe als leer erwies, habe der Überfall eine neue Stufe erreicht, so Richter Keckeisen. „Man will jetzt Geld und Gold. Man will alles, was von Wert ist.“ Die Frau sei, obwohl blutend, am Boden fixiert worden. Unter anderem sei ihr ein Ring vom Finger gezogen worden. Die „Bemächtigungssituation“ habe, wie Handydaten der Tatbeteiligten bewiesen, rund eine Stunde gedauert. Damit, so die Kammer, sei der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs, der eine „stabile Bemächtigungssituation“ bedinge, mehr als erfüllt. „Die Frau hätte sterben können“, so der Richter. Und seit dem Überfall sie ihr Lebensabend von starken Ängsten geprägt.