Die Tierschützer von Peta kämpfen weiter für ein Klagerecht. Doch das Land beharrt auf seiner Ablehnung. Die Aktivisten seien viel zu radikal, argumentiert es. Am Zug ist nun der Verwaltungsgerichtshof.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Auseinandersetzung zwischen der Tierschutzorganisation Peta und dem Land Baden-Württemberg spitzt sich weiter zu. Im Rechtsstreit um die verweigerte Anerkennung von Peta als mitwirkungs- und klageberechtigter Tierschutzverband verschärft das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU) den Ton. In einem neuen Schriftsatz wirft es der Organisation vor, die Nutztierhaltung grundsätzlich in Frage zu stellen und damit den „europäischen und nationalen Tierschutzrahmen“ abzulehnen. Bei einer Anerkennung von Peta sei daher keine explizite Auseinandersetzung mit konkreten Fragestellungen zu erwarten, sondern vielmehr eine „unnötige Prozessflut“. Die Organisation wertet dies als diffamierend und rügt, Hauks Ressort habe „den Grundsatz der Sachlichkeit verlassen“.

 

Auslöser des neuen Schlagabtauschs ist das Vorgehen der Tierschützer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom März dieses Jahres. Die Richter hatten damals entschieden, das Land habe Peta Deutschland zu Recht die Anerkennung verweigert; eine Klage des Vereins dagegen wiesen sie kurz nach der mündlichen Verhandlung ab. Berufung hatte das Gericht nicht zugelassen, da der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung habe und die Entscheidung nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweiche. Dagegen wendet sich Peta mit einem Antrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Nach Auskunft eines VGH-Sprechers sind die Schriftsätze inzwischen ausgetauscht. Ein Termin für die Entscheidung, ob doch Berufung zugelassen wird, sei wegen älterer offener Verfahren aber noch nicht absehbar.

Zu hohe Hürden für echte Mitglieder?

Mehrere Tierschutz-Organisationen hatten sich um das erst 2015 eingeführte Mitwirkungs- und Klagerecht bemüht. Drei von ihnen hatte das Agrarressort Ende 2016 anerkannt, nicht jedoch Peta, die nach eigenen Angaben größte deutsche Tierschutzorganisation. Es begründete die Ablehnung insbesondere mit der geringen Zahl an stimmberechtigten Mitgliedern, was Peta als ungeeignetes Kriterium zurückwies. Das Gericht folgte in diesem Punkt jedoch dem Land. Peta hat in Baden-Württemberg zwar etwa 22 000 Fördermitglieder, aber nur drei (von insgesamt neun) neun stimmberechtigte Mitglieder.

Die Hürden für deren Aufnahme erschienen den Richtern zu hoch. Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass der Verein „binnendemokratisch organisiert“ sei; dazu müsse „grundsätzlich jedermann“ der Beitritt möglich sein. Angesichts der verlangten, teils unbestimmten Voraussetzungen hatten sie daran jedoch Zweifel. So müssen Vollmitglieder mindestens 18 Jahre alt sein, sich „überparteilich“ verhalten und sich schon in den zurückliegenden Jahren für die Ziele von Peta eingesetzt haben.

„Große Teile der Gesellschaft ausgeschlossen“

Während sich das Land vom Gericht bestätigt sah, hält Peta das Urteil für fehlerhaft und moniert „übertrieben strenge Anforderungen“ für die Anerkennung. Alle drei Kriterien stünden dieser nicht entgegen. Der Verein müsse abschätzen können, ob ein Interessent tatsächlich die Peta-Ziele unterstütze oder die Arbeit zu behindern drohe. Sein Leitbild und die daraus abgeleitete Satzung seien auf der Homepage abrufbar. Tiere sind demnach „nicht dazu da, dass wir sie essen, dass wir an ihnen experimentieren, dass wir sie anziehen, dass sie uns unterhalten, dass wir sie ausbeuten bzw. misshandeln“. Aus Sicht des Agrarressorts werden damit „große Teile der Gesellschaft pauschal vom Zugang ausgeschlossen“. Jeder, der nicht strikter Veganer sei, esse Tiere, auch von Haustieren ließen sich Menschen unterhalten, und Lederschuhe seien ebenfalls tabu. Mit dem Leitbild gehe Peta folglich „weit über das allgemeine gesellschaftliche Verständnis und die bestehende Rechtsordnung hinaus“.

Zudem äußert das Ministerium erneut Zweifel an der Rechtstreue von Peta. Der Verein wolle auch künftig Tierschutzskandale dokumentieren und dazu „wie auch immer beschaffte Informationen Dritter“ verbreiten. Dadurch werde „zumindest moralisch rechtswidriges und eventuell sogar strafrechtliches Tun unterstützt“. Ein Peta-Sprecher zeigte sich empört, dass den Tierschützern auf diese Weise „kriminelle Handlungsweisen unterstellt“ würden; man sei noch nie verurteilt worden. Die von Peta veröffentlichten Undercover-Videoaufnahmen seien zudem auch von der Tierschutzbeauftragten des Landes fachkundig ausgewertet worden.

Über die Tonlage der Stellungnahme aus dem CDU-Ressort sind die Tierschützer auch wegen des Verfassers verwundert: Sie stammt von einem Beamten und Juristen, der als Privatmann bei den Grünen engagiert ist.