Die ins Internet gestellte Prügelattacke auf ein Mädchen in Tübingen ist juristisch aufgearbeitet. Die Angreiferinnen und die Erstellerin des Handyvideos müssen Sozialstunden leisten.

Tübingen - Es sind durchaus harte Strafen, die gegen zwei 14-Jährige Mädchen aus Tübingen verhängt worden sind. Sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung, ein einwöchiger Arrest und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Eine 15-Jährige muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

 

Die drei Mädchen sind die Haupttäterinnen in einem Fall, in dem eine den Angreiferinnen bekannte 13 Jahre alte Schülerin der Geschwister-Scholl-Schule im November 2014 von einer Gruppe jugendlicher Frauen attackiert wurde. Die brutalen Szenen erst nahe der Schule und später in der Nähe eines Tübinger Hallenbades wurden gefilmt und fanden den Weg ins Internet. Unter dem Stichwort „Prügelvideo“ erregte der Clip Aufmerksamkeit. Erst nach einiger Zeit löschte Facebook das hunderttausendfach angesehene Video.

Auch zwei Diebstähle fließen mit ein

Im Prozess am Mittwoch vor dem Tübinger Amtsgericht sprach die Staatsanwaltschaft von gemeinschaftlicher gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Einem Mädchen konnten Schläge und Tritte sowie ein Schlag ins Gesicht ihres Opfers nachgewiesen werden. Das zweite Mädchen hatte die gesamte Szene mit dem Handy gefilmt. In ihr Strafmaß flossen Körperverletzung, Beleidigung und zwei frühere Diebstähle mit ein.

Weitere Mädchen wurden wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu vielen Stunden gemeinnützigem Dienst verurteilt. Die Mobiltelefone, mit denen die brutalen Bilder gefilmt worden waren, wurden eingezogen. Der Richter hat in der Urteilsbegründung hervorgehoben, dass „die Geschädigte durch die Verbreitung der Filmaufnahmen der Körperverletzung dauerhaft mit der Tat konfrontiert sein wird und diese Folge für die Geschädigte in der Strafzumessung zu berücksichtigen ist“.

Jugendschutz als Thema

Wegen des Alters der drei Hauptangeklagten und der vier Mittäterinnen waren Zuhörer im Gerichtssaal nicht zugelassen. Vier Polizisten achteten darauf, dass diese Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten wurden. Das Opfer betrat das Gebäude über die Treppe, die hinauf in das mehr als einhundert Jahre alten Gebäude führt. Die sieben Angeklagten bekamen die Fotografen nicht zu sehen, sie erreichten den Saal offenbar über einen Hintereingang.

Erst am späten Nachmittag wurde das Urteil gesprochen. Was bis dahin in dem Saal im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes geschah, kann nur aufgrund von Zeugenaussagen beschrieben werden. Offenbar waren sich zumindest mehrere der Täterinnen nicht klar darüber, was sie getan haben. So sollen sie gelacht haben, als das Video im Gerichtssaal abgespielt wurde. In einer kurzen Pause sollen sie sich selbstbewusst und frech gegeben haben. Als das Urteil gesprochen wurde, habe sich die Stimmung der Angeklagten ins Gegenteil verkehrt. Viele Tränen seien geflossen.

„Mischt euch da nicht ein“

Das hartherzige Vorgehen der Mädchen hatte im Netz Entsetzen und heftige Diskussionen ausgelöst, gegen die Schlägerinnen wurde zu Gewalt aufgerufen. Eines der Mädchen postete daraufhin auf einer Internetseite: „Mischt euch da nicht ein. Wir haben uns entschuldigt. Mehr können wir nicht machen. Unsere Strafe sind Sozialstunden.“

Der Vorfall zog in der Schule des Opfers viele Gespräche und darüber hinaus einen Einsatz mehrerer Schulpsychologen nach sich. Mahnende Worte kamen auch von der Polizei: „Viele fragen sich erst nach der Verbreitung des Videos, was es für die dargestellten Schülerinnen bedeutet, wenn diese Szene von immer mehr Leuten angeschaut wird“, sagte eine Sprecherin im November. Die Polizei rief dazu auf, das Video nicht weiter zu verbreiten und die Identität der Beteiligten nicht öffentlich zu machen.