Gegen drei von einst zehn Angeklagten im Prozess um den Pussy Club wird jetzt separat verhandelt. Sechs Täter sind bereits verurteilt.

Fellbach - Ein weiterer Mammutprozess stand zu befürchten, als das Verfahren über Flatratebordelle im März am Landgericht begann. Doch entgegen mancher Erwartung zeichnet sich nicht ab, dass diese Verhandlung auch nur annähernd so umfangreich wird wie der Mordprozess gegen Mitglieder der Jugendbande Black Jackets: gegen eine von zehn Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt, sechs Männer sind bereits wegen Zuhälterei und Menschenhandels verurteilt worden. Das Gericht hat ihnen nachgewiesen, junge rumänische Frauen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier in schummerigen Etablissements namens Airportmuschies oder FKK-Oase zur Prostitution gezwungen zu haben.

 

Zuletzt wurden jetzt drei Männer zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und knapp fünf Jahren verurteilt, die den Fließbandbetrieb der Billigbordelle maßgeblich am Laufen gehalten haben. Einer von ihnen, ein bulliger Typ, trägt als Kurzform von Godzilla den Spitznamen "Gozi". Er ist der Verlobte der berüchtigten Patricia F., die bis zu ihrer Verhaftung im Juli 2009 unter anderem die Geschäfte im Pussy Club in Fellbach führte. Um sie zu ersetzen, wurde Gozi nach Berlin geschickt - als "kleiner Chef", wie sein Rechtsanwalt Matthias Sigmund ihn in seinem Plädoyer bezeichnet hat. Gozi muss jetzt für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Verteidigung, Kammer und Staatsanwalt hatten sich auf dieses Strafmaß verständigt.

Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug

Während die Kammer also auch diesen Fall zu den Akten legen kann, müssen die drei mutmaßlichen Chefzuhälter nach der Sommerpause im September wieder vor Gericht erscheinen: Das Verfahren gegen das Trio wird abgetrennt. Neben Menschenhandel und Zuhälterei wird zweien von ihnen auch noch Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe zur Last gelegt, weil sie die jungen Rumäninnen nicht ordnungsgemäß angemeldet haben sollen.

Bei dem Trio handelt es sich um einen 35 Jahre alten Rumänen, der sich selbst als Journalisten bezeichnet; um einen 37-Jährigen Familienvater, der wegen einschlägiger Taten bereits drei Jahre und drei Monate im Gefängnis saß; und um dessen Cousin, einen Elektriker aus Rumänien, 28 Jahre alt. Teilweise haben sie über ihre Verteidiger Erklärungen abgegeben oder Angaben zur Person gemacht.

"Minenfeld ohne einheitliche Rechtsprechung"

Ein umfassendes Geständnis ist das nicht. Und weil darüber hinaus sehr schwer zu beweisen sein wird, in welcher Höhe Sozialbeiträge vorenthalten wurden, dürfte sich dieses separate Verfahren in die Länge ziehen. Überhaupt: sind Zuhälter mit Arbeitgebern gleichzusetzen und müssen sie die Prostituierten wirklich anmelden? "Da betreten wir ein Minenfeld ohne einheitliche Rechtsprechung", sagt der Verteidiger Manfred Sohn.

Ungeachtet dessen lautet die Zwischenbilanz von Rechtsanwalt Matthias Sigmund zum Pussy-Club-Verfahren: "Es gab einen langsamen, aber stetigen Fortgang." Dabei hätte es durchaus anders laufen können. Schließlich hatte die 10. Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Richter Claus Belling es mit zehn Angeklagten zu tun, die in verschiedenen Konstellationen und über Monate hinweg Frauen quer über Deutschland verteilt zur Prostitution gezwungen haben.

Dass man gut vorangekommen ist, war zum einen Verdienst der Strafkammer, die Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten befördert hat. Zum anderen haben die Rechtsanwälte weitgehend auf eine sogenannte Konfliktverteidigung mit umfangreichen Beweis- oder Befangenheitsanträgen verzichtet - anders als dies beim erwähnten, langwierigen Verfahren um die Black Jackets der Fall ist.