| Zeitungsgruppe Stuttgart |Sonntag, 12. Februar 2012
Stuttgart
Artikel weiterempfehlen

Querelen bei der Firma Dietz Der Entlassene kämpft weiter

Jürgen Veit, vom 15.01.2010 14:42 Uhr
Nun muss sich das Arbeitsgericht mit dem Inhalt eines Fernsehbeitrags auseinandersetzen. Foto: Zweygarth
Nun muss sich das Arbeitsgericht mit dem Inhalt eines Fernsehbeitrags auseinandersetzen. Foto: Zweygarth
Stuttgart/Dettingen - Der Betriebsrat Günther Albrecht hat sich am Donnerstag bei einem Gütetermin nicht mit seinem Arbeitgeber geeinigt, der in Dettingen (Kreis Esslingen) ansässigen Firma Dietz Motoren, die ihn fristlos entlassen hatte, weil er in einem Fernsehbeitrag über angebliche Zahlungsschwierigkeiten seines Arbeitgebers geredet hatte. Zu konträr waren die Positionen der beiden Parteien vor dem Arbeitsgericht: Albrecht will auf jeden Fall bei dem Motorenhersteller weiterbeschäftigt werden, wogegen für den Dietz-Geschäftsführer Bernd Strauß "eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht infrage kommt", wie sein Anwalt Otto Weimer sagte.

Die Größe des Saals 105 im Stuttgarter Arbeitsgericht reichte bei weitem nicht aus, um allen Interessierten Platz zu bieten. Viele Mitglieder der IG Metall waren mit Bannern und Fahnen gekommen, um Günther Albrecht ihre Solidarität zu bekunden. Allerdings mussten auch jene, die nur noch einen Stehplatz auf dem Flur ergattert hatten, nicht lange ausharren, denn nach nicht einmal 40 Minuten beendete die Vorsitzende Richterin Margot Weber die Zusammenkunft.

Hans-Dieter Wohlfahrt, der Rechtsvertreter Albrechts, zweifelt daran, dass der Beschluss des Betriebsrats, der mehrheitlich der fristlosen Entlassung zugestimmt hatte, wirksam ist. Denn Albrecht sei als Mitglied des Gremiums mit von der Partie gewesen, als über seine Entlassung beraten worden sei. "Als Befangener hätte er nach dem Gesetz nicht teilnehmen dürfen", so Wohlfahrt. Außerdem habe ein Betriebsrat aus einem anderen Werk mit abgestimmt, obwohl er für diesen Bereich nicht zuständig gewesen sei, "das ist ein klarer Verstoß gegen die vorgeschriebene Nichtöffentlichkeit der Sitzung". Die Unternehmensleitung habe davon keine Kenntnis gehabt, entgegnete Weimer, "außerdem muss das erst mal stimmen".

Die Richterin will alles überprüfen


Die Vorsitzende Richterin Weber will das überprüfen. Außerdem will sie sich bis zum Gerichtstermin Klarheit darüber verschaffen, ob die Behauptungen Albrechts, die zur Kündigung geführt haben, zutreffen, "und wenn ja, was ihn veranlasst hat, so etwas öffentlich zu machen, und wie das Dritte werten". Albrecht behauptet, im Vorfeld seiner Äußerung seien Probleme mit der pünktlichen Zahlung der Löhne bei zwei Betriebsratssitzungen ein Thema gewesen. Der Geschäftsführer Bernd Strauß bestreitet solche Engpässe entschieden. Er betont, dass bei Dietz "die Löhne immer pünktlich gezahlt wurden und wir immer die Liquidität besessen haben".

Zurzeit hat Albrecht im Unternehmen Dietz Hausverbot. Das soll sich nach dem Willen seines Rechtsanwalts ändern. Da die Kündigung noch nicht rechtskräftig ist, will Hans-Dieter Wohlfahrt erwirken, dass sein Mandant bei den Betriebsratswahlen, die bis zum 31. Mai abgeschlossen sein müssen, kandidieren darf. Dann erhielte Albrecht wieder ein Zutrittsrecht zum Betrieb, dürfte dort für sich werben und Unterschriften von Unterstützern sammeln. Die Nerven von Günther Albrecht für ein solches Vorgehen scheinen gut genug zu sein: "Ich bin fest entschlossen."
Weitere Artikel
Kommentare (4)
Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen
JAN
16
17:26 Uhr, geschrieben von Reinhold Grau.
Gewerkschaften ja - aber mit Verantwortung
@ Herrn Muenzenberg, der "Rechts-"frieden bezieht sich auf dasjenige Recht, welches derzeit dazu gemacht wurde. Es ist relativ, definiert von Interessengruppen, und in Frage zu stellen. In einer Demokratie ist es moeglich, dies zu tun. Die Gewerkschaften haben durch die gueltige Rechtssprechung einen Umfang an betrieblicher Macht erhalten, der zu einem entscheidenden Wettbewerbsnachteil dieses Landes geworden ist. Wer leistet sich denn noch 6 Wochen Urlaub, umstaendliche und unnoetige Betriebsformalien im Zusammenarbeit mit einem Herr freigestellter, - also nicht produktiver -, Gewerkschaftsvertreter, wo schnelle Entscheidungen notwendig sind ? Das hat zwei Folgen: Zum einen gehen dadurch in Deutschland Arbeitsplaetze verloren, weil wir mit unseren ueberteuerten Produkten nicht konkurrenzfaehig sind, und zum zweiten siedelt sich kaum ein Unternehmer unter den gegebenen Bedingungen in Deutschland an. Wer grundsaetzlich bei Kuendigungen, - selbst berechtigten und notwendigen -, damit rechnen muss, per geltendem "Recht" Abfindungen in substantieller Hoehe zu bezahlen, zieht die einzig logische Konsequenz: Er wird in diesem Land nicht investieren. Und damit tragen genau diese Randbedingungen zu dem Heer der Arbeitslosen bei, durch den in der Zwischenzeit der Staatshaushalt nahezu am Kollaps belastet wird. Es ist Aenderung geboten, und zu hoffen, dass die naechsten Wahlen diese herbeifuehren - per Revision einiger bestehender "Rechts" - Grundlagen. Reinhold Grau.
JAN
16
13:45 Uhr, geschrieben von MH
Querelen bei der Firma Dietz: Der Entlassene kämpft...
Die Gewerkschaften sind der Untergang der Betriebe; mitreden ja, Verantwortung Nein ! Wenn mich der Chef rausschmeisst würde ich in dessen Firma nicht wieder arbeiten wollen! Soviel Charakter muss sein! Einen Grund warum A. entlassen wurde gibt es sicher, wenn auch dieser anderer Meinung ist. Herr A: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" ! Ich hoffe, daß das AG der Firma Dietz Recht gibt!
JAN
16
12:38 Uhr, geschrieben von Münzenberg
Herr Grau - mir graust's !
Die Entscheidung um diesen Fall Dietz/Strauß - Albrecht, Herr Grau, überlassen Sie den Gerichten, die in einem Rechtsstaat dafür sorgen müssen, dass auch nach einem solchen Fall der Rechtsfrieden wieder hergestellt wird. Mit Polemiken gegen Betriebsräte, Gewerkschaften, Hartz IV-Leidtragende oder um einen Mindestlohn Betrogene zeigen Sie sich gegenüber dem zu einem Zusammenleben notwendigen kritischen Dialog als ungeeignet. Verschrotten Sie Ihre Leuchtspurmunition aus dem 19.Jh., die sogar noch vor Bismarck produziert wurde.
Kommentar-Seite
vorherige
1  von  2
nächste
 
Anzeige
 

Sie suchen ein neues Zuhause?

Wir haben Sie alle! Mieten oder kaufen, Wohnung oder Haus. In Baden-Württembergs bedeutendstem Immobilienmarkt finden Sie Angebote aus Stuttgart, der Region und dem Rest der Republik.
zur Immobiliensuche
 
StZ digital
Stuttgarter Zeitung digital
Die gedruckten Ausgaben im Originallayout.

 
 
ePress App
Genießen Sie Ihre Stuttgarter Zeitung auch auf dem iPad.
 
 
Abonnement-Prämien
Werben Sie einen Freund als Abonnent der Stuttgarter Zeitung. Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie aus unserem Shop.
Abonnement
 
Lieferservice für Stuttgart