Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Räumung des Schlossgartens bewilligt. Eilanträge von Gegnern des Milliarden-Bahnprojekts wurden abgelehnt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat grünes Licht für die Räumung des Schlossgartens gegeben. Es habe die Eilanträge von Gegnern des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Tipi-Dorf darf den Angaben nach sofort geräumt werden. Die Gegner des geplanten Tiefbahnhofs wollten sich gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Stuttgarter Schlossgartens zu betreten.

Damit das Betretungsverbot gültig wird, müssen allerdings einige Auflagen des Gerichts erfüllt werden. Die Polizei müsse einsatzbereit sein, die Stadt die Verfügung noch einmal bestätigen und das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde der Bahn den geplanten
Baumfällarbeiten zustimmen, erklärte Gerichtssprecherin Kerstin Wilke. Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Verfügung habe Vorrang vor dem privaten Interesse der Antragsteller.

 

Fläche soll gesperrt bleiben, bis die Baustelle eingerichtet ist

Zur Begründung führte das Gericht unter anderem zu befürchtende Straftaten während der geplanten Baumfällarbeiten im Schlossgarten an. Deshalb sei das Aufenthalts- und Betretungsverbot gerechtfertigt. In der Vergangenheit habe es mehrere Taten der Projektgegner gegeben, die strafrechtlich relevant gewesen seien - zuletzt in der Nacht zum Sonntag, als am Wagenburgtunnel mehr als 30 Bäume gefällt wurden.

Zudem diene das Verbot dazu, die Sicherheit der Arbeiter zu schützen. Darüber hinaus bestehe beim Fällen die Gefahr, dass Bäume Parkbesucher oder Demonstranten verletzen. Daher soll die Fläche gesperrt bleiben, bis die Baustelle eingerichtet und gesichert ist.
In dem Park sollen mehr als 170 Bäume gefällt oder versetzt werden.

Derweil droht dem Eisenbahn-Bundesamt ein Eil-Antrag des BUND

Wenn das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) das Fällen der Bäume im Schlossgarten erlauben sollte, droht ihm ein Eilantrag des Umweltverbandes BUND. Dessen Landeschefin Brigitte Dahlbender kündigte am Mittwoch in Stuttgart weitere rechtliche Schritte für diesen Fall an. „Schwere artenschutzrechtliche Bedenken“ seien zurzeit nicht ausgeräumt. Eine Genehmigung der Fällarbeiten sei rechtlich und naturschutzfachlich nicht möglich. Dies habe der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dem EBA in einer fristgerechten Stellungnahme am Dienstag mitgeteilt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung der Gesellschaft für ökologische Gutachten sei unzureichend, beklagte der Naturschutzverband. So sei nicht untersucht worden, welche der zum Teil streng geschützten Fledermäuse derzeit in Baumhöhlen im Mittleren Schlossgarten
überwintern. Der Bestand sei nur bis November erhoben worden, obwohl manche Arten ihr Quartier erst später beziehen würden. Der BUND monierte auch, dass nicht genug unternommen werden soll, um den Bestand des streng geschützten Juchtenkäfers zu sichern.

Laut BUND-Jurist Tobias Lieber ist das EBA gar nicht berechtigt, die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Außerhalb des Planfeststellungsverfahrens liege diese Aufgabe bei der höheren Naturschutzbehörde, in diesem Fall dem Regierungspräsidium
Stuttgart.