Eine Frau erhält wegen eines missglückten Auszugs 4000 Euro. Die Frau wollte ausziehen, hatte aber noch Geld, Schmuck und Kleidung in der Wohnung. Da die SWSG das Haus abreißen lassen wollte, schickte sie einen Räumungstrupp vorbei – doch versehentlich einige Stunden zu früh.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Im Zivilprozess um die Folgen einer vorzeitigen Räumung einer Wohnung haben sich die Streitparteien auf einen Vergleich geeinigt. Die Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaft (SWSG) zahlt einer Frau 4000 Euro. Das kommunale Wohnungsunternehmen hatte vor anderthalb Jahren versehentlich zu früh die Wohnung der Mieterin in Rohr geräumt. Dabei gingen neben Kleidung und Schmuck auch mehrere Tausend Euro der Frau verloren.

 

Unfreiwillige Suchaktion beim Auszug

Der Auszug der Frau am 31. Januar 2013 hatte mit einer unfreiwilligen Suchaktion geendet: Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten durchwühlte die 40-Jährige einen haushohen Schutthaufen. Schließlich fand das Paar noch einen 500-Euro-Schein und mehrere 20-Euro-Scheine, die ihr gehörten. Ein Räumtrupp hatte das Geld, das in Umschlägen in einem Schrank lag, versehentlich entsorgt. Wenn die Arbeiter, wie ursprünglich vereinbart, nur wenige Stunden später angerückt wären, wären die Sachen und die laut der Frau fast 7000 Euro zusammen mit all dem restlichen Mobiliar in ihrer neuen Wohnung gewesen.

Mehrere Dutzend Mieter hatten Ende 2012 und Anfang 2012 die zweistöckigen Wohnblocks an der Steigstraße verlassen müssen. Die 40-Jährige zählte zu den Letzten, die die in die Jahre gekommenen Gebäude räumte. Die SWSG erstellt auf dem 0,7 Hektar großen Gelände seit einem Jahr das Wohnbauprojekt „Rohrer Höhe“.

Ungewöhnliche Art der Geldaufbewahrung

Die Klägerin wollte aber in keine der neuen Wohnungen ziehen. Ihr Geld bewahrte sie auf ungewöhnliche Weise auf: Wegen ihres Misstrauens gegenüber Banken steckte sie an den Monatsenden den jeweiligen Rest in Umschläge – und alle zwölf landeten schließlich auf dem Schutthaufen.Die SWSG hatte in dem Prozess am Amtsgericht über einen Anwalt eingeräumt, dass das Okay für die Räumung zu früh gekommen sei. Zunächst hatte das Wohnungsunternehmen 1000 Euro Schadenersatz geboten, weil sie an der Höhe des verloren   gegangenen Geldbetrages zweifelte. Schließlich einigten sich die Streitparteien auf 4000 Euro. Beide Seiten tragen ihre jeweils eigenen Prozesskosten und teilen sich die Gerichtskosten.

Die SWSG hat einen Wohnungsbestand von 18 000 Mietwohnungen, in denen 45 000 Menschen leben. Jährlich gebe es etwa 1500 Mieterwechsel, so ein Unternehmenssprecher. „Doch der Fall ist für die SWSG einzigartig.“

Die betroffene Ex-Mieterin lebt mittlerweile mit ihrem Partner in einer anderen Stadt. Und die Frau verfährt weiterhin mit der Methode, das restliche Geld Monat für Monat in Umschläge zu stecken.