Rainer Brüderle im StZ-Interview
"Kein Tabu beim Sparen"
Roland Pichler,
21.05.2010 07:21 Uhr
Foto: ddp
Stuttgart - Wirtschaftsminister Rainer Brüderle plädiert dafür, sich stärker um die Ursachen der Eurokrise zu kümmern.
Herr Minister Brüderle, die Hilfspakete werden immer umfangreicher: Heute entscheidet der Bundestag über den Eurorettungsschirm mit mehr als 750 Milliarden Euro.
Nach menschlichem Ermessen ist das Paket mehr als hinreichend, um die Angriffe gegen den Euro abzuwehren. Mit dem Bau eines Schutzwalls ist die Arbeit aber noch lange nicht getan. Wir müssen die Ursachen der Krise beseitigen, und wir müssen ähnlichen Fehlentwicklungen in Zukunft vorbeugen. Eine Reihe von Eurostaaten ist zu wenig wettbewerbsfähig. Wir müssen in Zukunft viel stärker darauf achten, dass solche Länder Strukturreformen angehen. Ich werde in der kommenden Woche nach Brüssel reisen, um diese Position im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat vorzutragen. Die Aufgabe des Wettbewerbsfähigkeitsrates muss es künftig sein, darauf zu achten, dass sich die Wirtschaft in den betreffenden Euroländern neu strukturiert und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und benannt werden. Nur dann haben solche Länder eine Chance, ihre Defizite auszugleichen. Darüber hinaus müssen die Mängel des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts beseitigt werden. Eine strikte Überwachung der Haushalte ist unerlässlich.
Diese Sorge nehme ich ernst. Zurzeit sehe ich aber keine Gefahr, dass inflationäre Entwicklungen ausgelöst werden könnten. Wir dürfen nicht übersehen, dass die Kapazitäten in der Wirtschaft noch lange nicht ausgelastet sind. Wichtig ist jedoch, dass die Notenbanken die Liquidität zurückführen, sobald die Konjunktur an Fahrt gewinnt. Mit dem Rettungsschirm signalisieren wir den Spekulanten, dass Europa handlungsfähig ist. Ob die Milliarden tatsächlich abgerufen werden, ist nicht ausgemacht.
Dadurch werden deutsche Produkte im Ausland zunächst einmal billiger. Einfuhren aus dem Dollarraum werden teurer. Das wird sich positiv auf den Export auswirken und ist vorteilhaft für die deutsche Industrie. Ich sehe derzeit keine negativen Effekte des Eurokursrückgangs. Das setzt voraus, dass wir alles tun, um das Vertrauen in den Euro zu erhalten.
Alle Kabinettsmitglieder müssen den Sparkurs unterstützen. Die schwarz-gelbe Koalition bekennt sich zur Schuldenbremse,die im Grundgesetz verankert ist. Es kommt jetzt darauf an, intelligent zu sparen. Das bedeutet, dass wir durch Kürzungen die Konjunkturerholung nicht gefährden dürfen. In Deutschland haben wir nach wie vor einen zu niedrigen Wachstumspfad.
Intelligentes Sparen bedeutet, dass man Bildung und Zukunftsinvestitionen ausnimmt. Ansonsten darf es keine Tabus geben. Die Schuldenbremse könnte sogar noch ausgeweitet werden. Ich bin dafür, auch bei der Bundesagentur für Arbeit eine Schuldenbremse einzuführen. Damit könnten wir erreichen, dass die Milliardendefizite der Arbeitsagentur über einen festgelegten Zeitraum zurückgeführt werden, gleichzeitig aber Luft zum Atmen in konjunkturell schwierigen Zeiten besteht. Ich will das mit dem Beispiel Kurzarbeitergeld verdeutlichen: In der Krise war Kurzarbeit sicherlich sinnvoll. Das Instrument kann aber nicht unbegrenzt weitergeführt werden. Der Staat darf nicht auf Dauer Transfusionen verabreichen, sonst bleibt der Patient im Bett. Eine Schuldenbremse könnte dazu beitragen, die strukturellen Ausgaben der Arbeitsmarktpolitik zu begrenzen und auf einen nachhaltigen Konsolidierungspfad einzuschwenken. Gleichzeitig würden wir durch diesen festen Konsolidierungsrahmen den Entscheidungsspielraum der Agentur und ihrer Selbstverwaltung erweitern.
Herr Minister Brüderle, die Hilfspakete werden immer umfangreicher: Heute entscheidet der Bundestag über den Eurorettungsschirm mit mehr als 750 Milliarden Euro.
Sind Sie sicher, dass das Paket ausreicht?
Nach menschlichem Ermessen ist das Paket mehr als hinreichend, um die Angriffe gegen den Euro abzuwehren. Mit dem Bau eines Schutzwalls ist die Arbeit aber noch lange nicht getan. Wir müssen die Ursachen der Krise beseitigen, und wir müssen ähnlichen Fehlentwicklungen in Zukunft vorbeugen. Eine Reihe von Eurostaaten ist zu wenig wettbewerbsfähig. Wir müssen in Zukunft viel stärker darauf achten, dass solche Länder Strukturreformen angehen. Ich werde in der kommenden Woche nach Brüssel reisen, um diese Position im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat vorzutragen. Die Aufgabe des Wettbewerbsfähigkeitsrates muss es künftig sein, darauf zu achten, dass sich die Wirtschaft in den betreffenden Euroländern neu strukturiert und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und benannt werden. Nur dann haben solche Länder eine Chance, ihre Defizite auszugleichen. Darüber hinaus müssen die Mängel des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts beseitigt werden. Eine strikte Überwachung der Haushalte ist unerlässlich.
Die Bevölkerung ist verunsichert: Die Sorge ist groß, dass die gigantische Geldversprechen der Politik bald die Inflationsrate anheizen. Was sagen Sie besorgten Bürgern?
Diese Sorge nehme ich ernst. Zurzeit sehe ich aber keine Gefahr, dass inflationäre Entwicklungen ausgelöst werden könnten. Wir dürfen nicht übersehen, dass die Kapazitäten in der Wirtschaft noch lange nicht ausgelastet sind. Wichtig ist jedoch, dass die Notenbanken die Liquidität zurückführen, sobald die Konjunktur an Fahrt gewinnt. Mit dem Rettungsschirm signalisieren wir den Spekulanten, dass Europa handlungsfähig ist. Ob die Milliarden tatsächlich abgerufen werden, ist nicht ausgemacht.
Welche Folgen hat der sinkende Eurokurs für die deutsche Wirtschaft?
Dadurch werden deutsche Produkte im Ausland zunächst einmal billiger. Einfuhren aus dem Dollarraum werden teurer. Das wird sich positiv auf den Export auswirken und ist vorteilhaft für die deutsche Industrie. Ich sehe derzeit keine negativen Effekte des Eurokursrückgangs. Das setzt voraus, dass wir alles tun, um das Vertrauen in den Euro zu erhalten.
Deutschland will bei der Haushaltssanierung mit gutem Beispiel vorangehen. Entscheidungen bereitet die Regierung auf der Haushaltsklausur im Juni vor. Beugt sich der Wirtschaftsminister dem Spardiktat?
Alle Kabinettsmitglieder müssen den Sparkurs unterstützen. Die schwarz-gelbe Koalition bekennt sich zur Schuldenbremse,die im Grundgesetz verankert ist. Es kommt jetzt darauf an, intelligent zu sparen. Das bedeutet, dass wir durch Kürzungen die Konjunkturerholung nicht gefährden dürfen. In Deutschland haben wir nach wie vor einen zu niedrigen Wachstumspfad.
Werden einzelne Bereiche vom Sparkurs verschont?
Intelligentes Sparen bedeutet, dass man Bildung und Zukunftsinvestitionen ausnimmt. Ansonsten darf es keine Tabus geben. Die Schuldenbremse könnte sogar noch ausgeweitet werden. Ich bin dafür, auch bei der Bundesagentur für Arbeit eine Schuldenbremse einzuführen. Damit könnten wir erreichen, dass die Milliardendefizite der Arbeitsagentur über einen festgelegten Zeitraum zurückgeführt werden, gleichzeitig aber Luft zum Atmen in konjunkturell schwierigen Zeiten besteht. Ich will das mit dem Beispiel Kurzarbeitergeld verdeutlichen: In der Krise war Kurzarbeit sicherlich sinnvoll. Das Instrument kann aber nicht unbegrenzt weitergeführt werden. Der Staat darf nicht auf Dauer Transfusionen verabreichen, sonst bleibt der Patient im Bett. Eine Schuldenbremse könnte dazu beitragen, die strukturellen Ausgaben der Arbeitsmarktpolitik zu begrenzen und auf einen nachhaltigen Konsolidierungspfad einzuschwenken. Gleichzeitig würden wir durch diesen festen Konsolidierungsrahmen den Entscheidungsspielraum der Agentur und ihrer Selbstverwaltung erweitern.
Seite
1
2
Weitere Artikel


23 Mal Stuttgart – wir stellen Ihnen alle 23 Stadtbezirke vor >>


Intelligentes sparen - keine Tabus
Keine Tabus! Privat geht vor Katastrophe. Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen. Vom Arbeitsamt missbraucht. Dann von meiner hiesigen SPD verraten. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat. Und zur Krönung dieser Zote, muss man sich (nach Drs. 13/5498 des DB) in diesem Verhältnis auch noch als "Prüfbeamter" betiteln lassen. Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart. Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten. Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen. Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen. Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung. Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde. Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern. Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten? Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind? Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation. Viele Grüße JoBe Kraus E-Mail: aob@1email.eu