Das höchste deutsche Gericht macht klar: Wer illegale Autorennen veranstaltet und dabei tötet, kann nicht davon ausgehen, dafür nicht ins Gefängnis zu müssen. Vielleicht rettet der Richterspruch ja Menschenleben, kommentiert StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Es wird eng für die beiden Kölner Autofahrer, durch deren Raserei vor gut zwei Jahren eine Radfahrerin getötet wurde. Das Landgericht hatte Strafen von zwei und eineinviertel Jahren wegen fahrlässiger Tötung verhängt – und setzte sie trotz ihrer Höhe zur Bewährung aus. Diesen Passus des Urteils hat der Bundesgerichtshof nun kassiert. Köln muss neu verhandeln.

 

Die Karlsruher Entscheidung muss aber nicht zwingend eine Signalwirkung für den generellen Umgang mit Rasern in Innenstädten haben. Sie sagt auch nicht, dass das Mordurteil und die lebenslange Haftstrafe für die beiden Berliner Ku’damm-Raser Bestand haben werden. Dennoch ist nun klar, dass der für Verkehrsfragen zuständige Senat kein Urteil für rechtens hält, das Rasern durch Bewährungsstrafen eine De-facto-Straffreiheit in Aussicht stellt.

Damit greift der Senat die Diskussion draußen im Land auf. Denn die Richter beziehen sich in ihrer Erklärung auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und auf das allgemeine Rechtsempfinden. Es ist wahrscheinlich ein zu großes Wort, im Falle testosterongesteuerter Autorennen in deutschen Innenstädten von der präventiven Wirkung eines Richterspruchs zu sprechen. Aber vielleicht spricht sich die Karlsruher Sicht doch herum und rettet so Leben.