Rauchmelder können Menschenleben retten, sagen Experten. Daher ist es ab dem kommenden Jahr Pflicht, die kleinen Geräte vor allem in den Zimmer zu installieren, in denen Menschen schlafen. Rauchmelder gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können an die Decke geschraubt oder geklebt werden.

Stuttgart - Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bis zum 31. Dezember 2014 sind nun auch die Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude verpflichtet, diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten. So steht es in Paragraf 15 der baden-württembergischen Landebauordnung (LBO). Dort heißt es: „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.“

 

Nach einer Reihe anderer Bundesländer hat auch Baden-Württemberg im vergangenen Jahr beschlossen, die Installation von Rauchmelder in neuen und bestehenden Wohnungen vorzuschreiben. Anlässlich des bundesweiten Rauchmeldertages begründete der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall, selbst aktiver Feuerwehrmann, noch einmal diesen Schritt: „Rauchmelder sind im Brandfall wahre Lebensretter, denn sie warnen rechtzeitig, bevor insbesondere schlafende Menschen durch Rauchgas möglicherweise ohnmächtig werden und dadurch eine Selbstrettung verhindert wird.“ Im Land kämen jedes Jahr 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben, die meisten davon würden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht, so der Minister.

Was aber passiert, wenn jemand in seiner Wohnung trotz dieser Pflicht auch nach dem 31. Dezember keinen Melder installiert? Dazu heißt es in der Mitteilung „Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelder-pflicht“ des Landes Baden-Württemberg: „Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.“ Auch behördliche Kontrollen sind nicht geplant. Allerdings wird auf einschlägigen Internetseiten wie www.rauchmelderpflicht.net darauf hingewiesen, dass ein Verstoß „im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen kann, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen“.

Man sollte es auch nicht darauf ankommen lassen, ob bei reinen Brandsachschäden jede Versicherung auch dann zahlt, wenn kein Rauchmelder vorhanden ist. Experten verweisen darauf, dass – je nach Vertragsbedingungen – der Versicherungsschutz erlöschen kann, sobald gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden – und dazu gehört in Baden-Württemberg ab 1. Januar die Rauchmelderpflicht. Die Allianz-Versicherung hat dagegen bereits 2012 in einer Mitteilung betont, dass sie auch bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht Versicherungsschutz gewähre. Begründung: der Melder könne keinen Brand verhindern, er soll nicht vor Sachschäden schützen, sondern Menschenleben retten.