Bisher durfte die Brauerei Bauhöfer ihr Bier „Schwarzwaldmarie“ vertreiben. Rothaus verkauft gleichzeitig sein „Schwarzwald-Maidle“. Nun haben die Gerichte das letzte Wort.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Mannheim - Im heiß umkämpften Bier-Markt gibt es keine Gnade. Wer mit einer neuen Marke antritt, muss mit Wettbewerbshütern rechnen. Zum Beispiel mit der Münchner Wettbewerbszentrale, die der badischen Familienbrauerei Bauhöfer in Renchen-Ulm im Ortenaukreis untersagen möchte, ihre jüngste Kreation zu vertreiben: ein helles Lagerbier mit dem Namen „Schwarzwaldmarie“. Denn Renchen-Ulm liege nicht im Schwarzwald, sondern in der benachbarten Rheinebene. „Das Etikett legt nahe, dass es im Schwarzwald gebraut wird, nicht nahe am Schwarzwald“, erklärt Norbert Hebeis, Rechtsanwalt in Freiburg mit dem Spezialgebiet Markenrecht.

 

Ort liegt nicht im Schwarzwald

Renchen-Ulm, die 1972 aus drei Ortschaften zusammengefügte Stadt mit 7200 Einwohnern, liegt zweifellos nicht im Hochschwarzwald, sondern in der Vorbergzone der 1164 Meter hohen Hornisgrinde. „Aber die Vorberge gehören unstrittig zum Schwarzwald“, sagt Siegbert Meier, der Geschäftsführer der Brauerei Bauhöfer, die im Ortsteil Ulm noch ein Stück näher an den Tannen steht, die den Schwarzwald ausmachen. Deshalb dürfe die Brauerei sehr wohl ein Bier mit dem Konterfei eines bollenhutgeschmückten und offenherzigen Mädels zeigen. Die Bildsprache ist ein Rückgriff auf die vermeintliche Idylle der 1950er Jahre, als Heimatschnulzen wie „Schwarzwälder Kirsch“ mit Marianne Hold, Willy Reichert und Wolfgang Neuss gedreht wurden.

„Wir haben viel in die neue Marke investiert“, betont Siegbert Meier, der die im Jahr 1852 gegründete Familienbrauerei leitet. Die „Schwarzwaldmarie“ ist kein gewöhnliches Bier, es ist „kaltgehopft“: Nach acht Wochen Lagerzeit wird der Sud noch einen Tag auf Hopfen der Sorten Amarillo und Mosaic gelegt. So erhält das Bier ein außergewöhnlich würziges Aroma. Der Sixpack mit 0,33-Liter-Flaschen kostet im Handel um die fünf Euro, die Kiste 19,99 Euro. Innerhalb kurzer Zeit ist die „Schwarzwaldmarie“ ein Kultgetränk weit über die Region hinaus geworden – und so hatte es die Brauerei ja auch gewollt.

Anwalt: Geografische Naturräume sind entscheidend

„Aber es ist eine Verkehrstäuschung“, insistiert der Anwalt der Münchner Wettbewerbszentrale. Diese wacht seit mehr als 100 Jahren als gemeinnütziger Verein der Wirtschaft über den rechtmäßigen Gebrauch von Werbeattributen. „Es geht darum, wie der Verbraucher eine Werbung versteht“, erklärt Norbert Hebeis. Und eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK habe ergeben, dass die Mehrheit der befragten Personen den Standort der Brauerei nicht im Schwarzwald angesiedelt hätten. „Es gibt eine Grenze zwischen Rheinebene und Schwarzwald, die auch für andere Produkte gilt, das ist die Bundesstraße 3“, wendet der Bauhöfer-Anwalt Göpfert aus Mannheim ein. Das gelte zum Beispiel für Schwarzwälder Schinken, eine geografisch geschütztes Erzeugnis nach Kriterien der Europäischen Union, oder auch für Schwarzwälder Kirschwasser aus Renchen-Ulm. „Das ist Politik“, weist der Freiburger Kollege Hebeis die Argumente zurück. Entscheidend seien die geografischen Naturräume.

Welche Rolle spielt die Rothaus-Brauerei?

Die Angelegenheit ist möglicherweise nicht nur ein Rechtsstreit, sondern der Angriff eines großen Konkurrenten. „Beweisen können wir es nicht“, räumt Anwalt Göpfert ein, lässt aber dennoch den Namen der Rothaus-Brauerei fallen. Die badische Staatsbrauerei liegt unbestreitbar im Hochschwarzwald und vertreibt neuerdings ein Bier mit dem Namen „Schwarzwald-Maidle“. Es läge, sagt der Bauhöfer-Anwalt, doch nahe, dass die Staatsbrauerei das Etikett „Schwarzwald“ für sich monopolisieren möchte. Deren Geschäftsführer Christian Rasch will sich zu dem Vorwurf nicht äußern. „Das ist reine Spekulation“, sagt der Anwalt Hebeis.

Dass die Freiburger Kanzlei sowohl zuweilen für Rothaus als auch für die Münchner Wettbewerbszentrale arbeitet, sei ganz normal und nicht anstößig. Ein Markenverfahren laufe immer so: Die Wettbewerbszentrale prüfe das Anliegen eines Beschwerdeführers und mache es sich zu eigen, wenn es berechtigt sei. „Es geht darum, dass eine Marke nicht verwässert wird.“ Das wäre bei einem Bier in der Tat nicht gut. Bislang hat Bauhöfer seine „Schwarzwaldmarie“ verteidigen können.

Vor dem Landgericht Mannheim und dem Oberlandesgericht Karlsruhe ist die Wettbewerbszentrale mit dem Antrag einer einstweiligen Anordnung gescheitert. Anfang April wurde in Mannheim in der Hauptsache verhandelt, das Urteil soll am 26. Mai verkündet werden. „Wir sind zuversichtlich“, sagen beide Seiten.