Das Verwaltungsgericht hat die Klage einer Bäuerin abgewiesen - durch das geplante Rückhaltebecken bei Oberndorf steht ihr Stall bald im Überflutungsgebiet.

Rudersberg - Längsdamm oder Querdamm – die Form jenes Wasserrückhaltebauwerks bei Oberndorf, das künftig Rudersberg im Hochwasserfall vor den Wieslauffluten schützen soll, hat schon in der Vergangenheit bei den Anwohnern öfter die Wogen hochschlagen lassen. Jetzt hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den L-förmigen Längsdamm rechtmäßig ist. Damit wurde die Klage einer Landwirtsfamilie gegen das Land – in diesem Fall vertreten durch das Landratsamt – abgewiesen.

 

Grundstück verliert durch den Damm an Wert

Jener Rückhalteraum , um den seit Jahren die Auseinandersetzungen gehen, soll im Fall eines Hochwassers rund 300 000 Kubikmeter Wasser zurückhalten. Geklagt hatte jetzt, wie berichtet, die Landwirtsfamilie, deren Stall mit sechs Rindern im Überflutungsbereich liegt. Bei einem sogenannten 100-jährigen Hochwasser würde dieser Stall überflutet. Auch auf Nachfrage, so hatten die Kläger Ende Oktober vergangenen Jahres in der Anhörung vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart moniert, habe ihnen niemand erklären können, wie sie im Hochwasserfall rechtzeitig gewarnt werden könnten. Durch den Damm werde das Grundstück zur Überflutungsfläche und verliere an wirtschaftlichem Wert. Die Auseinandersetzung im Hintergrund geht vor Ort allerdings auch noch um andere Dinge. Viele Oberndorfer bevorzugen eine andere Dammvariante, den sogenannten Querdamm, bei dem weniger landwirtschaftliche Grundstücke betroffen wären. Mit dem L-Damm, so der Verdacht, werde vor allem versucht, andernorts zusätzliche Fläche für eine Baugebietserweiterung zu gewinnen.

Mögliche Alternativen haben bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber letztlich keine Rolle gespielt. Es seien, so heißt es seitens des Gerichts in der Begründung der Klageabweisung, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine Fehler in der Abwägung und auch keine Mängel im Verfahren erkennbar, die eine Aufhebung des Beschlusses begründen könnten. Für den Beschluss zum Bau des Längsdamms, den der Rudersberger Gemeinderat auch in mehreren Abstimmungen bestätigt hat, gebe es auch eine ausreichende gesetzliche Grundlage, die sich aus den Zielsetzungen des Wasserhaushaltsgesetzes herleite.

Das Rückhaltebecken soll den Hochwasserschutz verbessern

Den Planfeststellungsbeschluss für den Längsdamm mit L-förmig abknickendem Hauptdamm samt Auslassbauwerk hatte das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises im Herbst 2015 erteilt. Dort begrüßt man nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Schließlich diene das strittige Hochwasserrückhaltebecken im Wieslauftal dem verbesserten Hochwasserschutz für die dortigen Kommunen.

Auch im Rudersberger Rathaus hofft man, dass angesichts der klaren gerichtlichen Entscheidung die Akzeptanz für den Dammbau bei Oberndorf in der geplanten Form steigen wird. Allerdings haben die Kläger jetzt noch vier Wochen Zeit, gegen die Entscheidung der 9. Kammer in Berufung zu gehen. Als nächste gerichtliche Instanz wäre dann der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gefragt. Dort könnten die Kläger auch Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Dieser war vom Gericht auf 15 000 Euro angesetzt worden.