Der Langenscheidt-Verlag will sich sein markantes Gelb auf den Büchern und DVDs sichern. Das scheint zu klappen. Ein US-Konkurrent zog jetzt vor Gericht den Kürzeren. Er wollte die gleiche Farbe verwenden.

Karlsruhe - Eine Farbe ist eine Farbe. Manchmal ist sie aber auch eine Marke. Wenn es einem Unternehmen gelungen ist, für sich eine Farbe als geschützte Marke eintragen zu lassen, dann dürfen seine Konkurrenten diese Farbe nicht mehr benutzen. Das klingt zwar ziemlich absurd, ist aber deutsches Recht.

 

Der Wörterbuch-Verlag Langenscheidt hat sich 2010 die Farbmarke Gelb eintragen lassen. Ob er das durfte, ist noch strittig. Darüber wird der Bundesgerichtshof im Oktober abschließend entscheiden. Tatsächlich haben bei Langenscheidt die Wörterbücher seit Jahrzehnten einen gelben Umschlag. Ob die Käufer nur deshalb nach diesem Buch greifen, oder auch deshalb, weil auf dem Gelb das charakteristische blaue L aufgedruckt ist, oder gar wegen des Inhalts, weiß man nicht so genau.

Die Bundesrichter aber wissen es. Sie berufen sich dabei auf den „Verkehr“. Mit dem „Verkehr“ umschreiben sie den durchschnittlich interessierten und aufmerksamen Kunden, oder den, den sie dafür halten – also sich selbst. Der „Verkehr“ achtet nach höchstrichtlicher Überzeugung allein auf die Farbe. Sie habe eine „Kennzeichnungskraft“. Mit dieser Begründung unterlag das in den USA gegründete Unternehmen Rosetta Stone, das weltweit eine spezielle Sprachlernsoftware verkauft und in seiner Werbung und auf der Verpackung ebenfalls die gelbe Farbe verwandt hat. Langenscheidt hat dagegen geklagt – und jetzt beim Bundesgerichtshof gewonnen, obwohl noch nicht einmal feststeht, ob die Marke überhaupt geschützt ist. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass Langenscheidt hier unterliege, gebe es nicht, verrieten die Bundesrichter jetzt schon einmal. (Aktenzeichen: I ZR 228/12)

Für Rosetta Stone kann das teuer werden, nicht nur wegen der Gerichts- und Anwaltskosten. Es kommen jetzt auch noch Schadenersatzforderungen auf das Unternehmen zu. Bananenimporteure müssen dennoch keine Angst haben. Die Marke schützt nämlich immer nur bestimmte Warengruppen. Aber der nächste Streit ist bereits vor Gericht. Die deutschen Sparkassen und die spanische Bank Santander streiten, weil sie beide die Farbe Rot benutzen. Das kann noch lustig werden, denn die Zahl unterscheidungskräftiger Farben ist begrenzt.