Exklusiv Das Land Baden-Württemberg wird den Sieg von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht anfechten. Seine Mails aus dem Herbst 2010 müssen damit gelöscht, zuvor aber dem Landesarchiv angeboten werden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Streit um die Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) akzeptiert die grün-rote Landesregierung ihre Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Man werde die VGH-Entscheidung von Anfang August, wonach die Kopien von Mails aus dem Herbst 2010 gelöscht werden müssen, nicht anfechten und „keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben“, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums der Stuttgarter Zeitung. Sobald das Urteil rechtskräftig geworden sei, würden die Daten – wie vom VGH gefordert – zunächst dem Landesarchiv angeboten.

 

Nach Auskunft der VGH-Pressestelle wurden bisher keine Rechtsmittel eingelegt, also auch nicht von Mappus. Die Frist dafür laufe noch bis Montag nächster Woche, dann werde die Entscheidung rechtskräftig. Mappus’ Anwälte hatten sich mit dem Urteil, das im wesentlichen eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigte, zufrieden gezeigt, dürften es also ebenfalls akzeptieren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar keine Revision zugelassen, aber auf die Möglichkeit verwiesen, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben (Aktenzeichen 1 S 1352/13).

Die Mails von Mappus stammen aus einer politisch brisanten Phase seiner Regierungszeit, nämlich der Zeit des EnBW-Deals und des Polizeieinsatzes im Schlossgarten. Sie waren durch einen Zufall erhalten geblieben: Wegen technischer Probleme wurden damals von einer externen Firma Kopien angefertigt, die später in Vergessenheit gerieten. Das Staatsministerium wurde 2012 erst durch StZ-Recherchen auf sie aufmerksam, hat sie bis heute aber nicht gelesen. Seither stritt die Regierung mit Mappus um die Löschung der Daten.

Staatsministerium bereits zum dritten Mal durchsucht

Der VGH stützte seine Entscheidung ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf die strengen Vorgaben des Datenschutzes. Danach dürften Daten nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie einst gespeichert wurden. Da die technischen Probleme längst entfallen seien, gebe es dafür keine Grundlage mehr. Dass manche der Mails vermutlich zu den Akten gehört hätten, wie das Land argumentierte, spielte für die Mannheimer Richter keine Rolle; sie sahen keinen „offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß“ von Mappus.

Unterdessen wurde bekannt, dass das Staatsministerium wegen der Mappus-Mails bereits zum dritten Mal von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurde. Ein Regierungssprecher bestätigte der StZ, die Ermittler hätten schon am 3. Juli elektronische Daten des Ex-Ministerpräsidenten sichergestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Durchsuchung und Sicherstellung stehe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Mappus wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage; dabei geht es um die von ihm bestrittene Einflussnahme auf die Polizei. Die Mails seien vom Staatsministerium nach Vorlage des Beschlusses herausgegeben worden. Es handele sich um die gleichen Daten, die bereits wegen der Verfahren zum EnBW-Deal und zum Wasserwerfer-Einsatz gesichert worden seien. Sie würden auf eine mögliche Falschaussage hin ausgewertet.