Die Rechtskosten des Energiekonzerns EnBW werden Thema im Landtag. In einer Anfrage erkundigt sich die FDP-Fraktion, inwieweit der Aufsichtsrat und damit die Vertreter des Landes dabei eingebunden sind.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die vom Energiekonzern EnBW geführten Rechtsstreitigkeiten beschäftigen nun auch den baden-württembergischen Landtag. In einer Anfrage erkundigt sich die FDP-Fraktion, inwieweit der Aufsichtsrat und damit die Vertreter des Landes dabei eingebunden sind. Auslöser ist ein Bericht der Stuttgarter Zeitung über den Erwerb eines Start-Up-Unternehmens durch die EnBW im Jahr 2011, dem jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gefolgt waren. In den Prozessen vor Zivilgerichten und einem Schiedsgericht hatte der Konzern nicht nur wenig Erfolg, mehrere Verantwortliche waren wegen einer Strafanzeige gegen frühere Geschäftspartner sogar in den Verdacht der falschen Verdächtigung geraten.

 

Übertriebenes Prozessieren nahe an Untreue?

Die FDP-Abgeordneten Erik Schweickert und Nico Weinmann nehmen den Fall zum Anlass, die Prozessstrategie der EnBW insgesamt zu hinterfragen. Dabei verweisen sie auch auf Äußerungen des Konzernchefs Frank Mastiaux bei der Bilanzpressekonferenz, man habe für solche Fälle erst kürzlich ein neues Verfahren eingeführt. Die Frage, ob man rechtliche Schritte ergreife, werde sehr genau geprüft. Von der Regierung wollen die Liberalen wissen, inwieweit die Landesvertreter im Aufsichtsrat über den Einzelfall und die neuen Regeln informiert worden seien – namentlich Finanzministerin Edith Sitzmann und die frühere Ministerin Silke Krebs (beide Grüne). Sie verweisen auf Äußerungen des Rechtsanwaltes Stefan Nägele, die Kontrolleure seien gut beraten, Rechtsstreitigkeiten in den Blick zu nehmen. Übertriebenes Prozessieren könne nicht nur wirtschaftlich unsinnig sein, sondern an Untreue grenzen. Nägele hatte den früheren Geschäftsführer des Start-Up-Unternehmens vertreten. Mit der Anfrage verlangt die FDP Auskunft, welche Kosten der EnBW in den vergangenen Jahren durch verlorene Rechtsstreitigkeiten entstanden sind.

Die EnBW als fast ganz staatliches Unternehmen hatte zeitweise mit allen drei staatlichen Ebenen – Bund, Land und Kommunen – Prozesse geführt. Trotzdem war sie dem Eindruck entgegengetreten, man sei ein „Prozesshansel“. Im vergangenen Jahr seien die Rechtskosten – zehn Millionen Euro einschließlich der Ausgaben für Beratung – bereits um zwanzig Prozent gesunken, hatte Finanzvorstand Thomas Kusterer gesagt.